# taz.de -- Pressefreiheit: "WK" bekämpft Betriebsräte
       
       > Weil der Betriebsrat auf seine Rechte bestand und nicht 'kooperativ' war,
       > nimmt der "Weser Kurier" seiner Vermarktungs-Tochter für Anzeigen die
       > Aufträge weg.
       
 (IMG) Bild: Wenn Bauprojekte positiv besprochen werden mit deutlichem Firmenhinweis und Anzeige daneben, ist das Schleichwerbung. So rügte am 16. März 2012 der Deutsche Presserat den WK. Die Rüge wurde nicht veröffentlicht, der WK druckte am 17. und 24. März wieder Schleichwerbung. "Sonderveröffentlichungen" bringen Geld.
       
       „Wenn die damit hier durchkommen“, sagt Anwalt Jürgen Maly zu der
       Arbeitsrichterin, „dann können Sie einpacken.“ Maly vertritt in diversen
       Verfahren Betriebsräte der Weser Kurier-Gruppe, gestern stand er wegen der
       „MVB“ vor dem Arbeitsgericht. „MVB“ ist die Abkürzung für „Medien
       Vermarktung Bremen GmbH“, einer Tochter-Firma des Weser Kuriers. Die MVB
       war 2007 gegründet worden zur „Ausgründung“ der Anzeigenabteilung. Das Ziel
       der Ausgründung steht in einer Vorlage für die Sitzung des Vorstands der
       Bremer Tageszeitungen-AG (BTAG) des Weser Kurier-Verlages vom 5. 4. 2010:
       Die „Aufhebung der starren Tarifstrukturen“, die „Auflösung der
       Blockade-Haltung des BTAG-Betriebsrates“ und die „Verbesserung der
       Zusammenarbeit mit einem neuen Betriebsrat“.
       
       Diese Ziele, so heißt es in dem Vorstands-Papier von 2010, sind nicht
       erreicht worden: Es passierte die „Konstituierung eines MVB-Betriebsrates
       mit fünf Mitgliedern, davon drei Außendienstler!“ Das Ausrufezeichen im
       Original deutet an, wie empörend das der Vorstand findet. Denn
       Außendienstler haben, wenn sie als Betriebsräte gewählt sind, Anspruch auf
       Provisionsausgleich. 73.000 Euro würden gefordert, heißt es da. Die MVB
       hatte diese Ausgleichzahlung trotz eindeutiger Rechtslage verweigert, auch
       Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle übrigens. Die Folge: „Blockade-Haltung
       verstärkt sich mit dem neuen BR: in diesem Jahr sind mit dem BR 13
       arbeitsgerichtliche Verfahren anhängig“, notiert die Vorstands-Vorlage.
       Fazit: „Die Hoffnungen mit der Ausgründung der Anzeigenabteilung einen
       ’kooperativen‘ Betriebsrat zu erhalten, haben sich leider nicht erfüllt.
       Das Gegenteil ist der Fall.“
       
       Im Dezember 2011, der Prozess wegen der verweigerten Lohnfortzahlung im
       Krankheitsfall und Urlaubsgeld stand vor dem Ende, ging es dann Schlag auf
       Schlag: Am 7. 12. 2011 wurde eine neue Vermarktungsfirma gegründet mit dem
       Namen „SKC“. Am 19. 12. unterschrieb MVB-Geschäftsführer Michael Sulenski
       eine Änderung des Vertrages mit dem Weser Kurier, die eine kurzfristige
       Kündigung einzelner Bestandteile des Auftrages ermöglichte. Am 28. 12.
       erscheint Sulenski als „Geschäftsführer SKC“ in einer Broschüre der Weser
       Kurier-Gruppe. Am 1. 1. 2012 wechselt er zu SKC, mit Sekretärin. Sein
       Arbeitsplatz bleibt zunächst im Pressehaus des Weser Kurier. Am 7. 1. 2012
       schaltet die SKC eine Stellenanzeige, in der Sulenski für 17
       Arbeitsbereiche MitarbeiterInnen sucht. Erst Wochen später bekam Sulenski
       vom Weser Kurier den entsprechenden Dienstleistungsvertrag dafür.
       
       Den MitarbeiterInnen der MVB ist klar: Sie können kündigen und sich bei der
       neuen Firma bewerben oder auf dem alten Schiff untergehen. Alle lukrativen
       Akquise-Bereiche sind der MVB weggenommen worden. Die neue SKC arbeitet
       weitgehend in derselben Organisationsstruktur, mit demselben
       Geschäftsführer – aber ohne den lästigen Betriebsrat und die erstrittenen
       tariflichen Positionen.
       
       Mit einer „Einstweiligen Verfügung“ wollte der Betriebsrat der MVB diesen
       „kalten“ Betriebsübergang verhindern. Das lehnte das Arbeitsgericht gestern
       ab. Termin für die Verhandlung in der Hauptsache ist nun am 22. August. So
       lange darf der Weser Kurier Fakten schaffen. Bis dahin wird vielleicht auch
       ein anderes Arbeitsgerichtsverfahren stattfinden: Der Verlag wehrt sich
       gegen den Versuch, einen „Gesamtbetriebsrat“ für die Weser Kurier-Gruppe zu
       wählen.
       
       Gegen führende Vertreter von BTAG und MVB ermittelt übrigens die Kripo:
       Eine Geld- oder Freiheitsstrafe „bis zu einem Jahr“ wird dort jedem
       angedroht, der die Tätigkeit des Betriebsrats „behindert“, heißt es in §
       119 des Betriebsverfassungsgesetzes. Dabei wird es auch eine Rolle spielen,
       was für eine Firma die „SKC“ ist. Laut Handelsregister sind die 25.000 Euro
       Stammkapital in fünf Teile aufgeteilt, die alle Holger Albert Stark
       gehören. Dass eine Zeitung ihre Anzeigengeschäft derart aus der Hand gibt,
       ist eigentlich unvorstellbar. Der Betriebsrat geht von einer
       Strohmann-Konstruktion aus, die es über Jahre auch für den Bremer Anzeiger
       gab.
       
       29 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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 (DIR) Behindertenpolitik
 (DIR) Weser-Kurier
       
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