# taz.de -- Koch- und Gerichtsshows: Gericht soll WK-Chef absetzen
       
       > Über die Absetzung Ulrich Hackmacks als "Weser Kurier"-Geschäftsführer
       > wird nun vor dem Landgericht verhandelt - laut Bundesgerichtshof hat er
       > den Posten rechtswidrig erhalten.
       
 (IMG) Bild: Für manche Live-Show verantwortlich: Der Weser-Kurier.
       
       “Lecker Rechnen“ hat das Zeug zu einer Kult-Sendung. Morgens um zehn Uhr
       steht das Format im Sendeschema von Center-TV, auch um 12 Uhr und um 17 Uhr
       – „Lecker Rechnen“ verbindet Salat-Tipps mit den Grundlagen des
       Apfel-Birne-Citrusfrucht-Rechnens. „Kochen und Mathematik, wie das
       zusammenpasst“, heißt es offiziell auf der Internetseite des Center-TV, das
       zeige „Dr. Ulrich Hackmack, Vorstandsvorsitzender der Weser-Kurier
       Mediengruppe Bremer Tageszeitungen AG gemeinsam mit Moderatorin Anneke ter
       Veen in einer kurzweiligen und lehrreichen Koch-Show“. Der Weser
       Kurier-Geschäftsführer sei ihr „Lieblingsexperte“, so stellt ihn die
       Moderatorin vor, außerdem „Doktor der Mathematik“, und das passt: „Sie
       berechnen den Kegel – ich mache den Salat.“
       
       Was der Vorstandsvorsitzende des Weser Kuriers mit dem Center-TV zu tun
       hat? Ganz einfach: Der Zeitungsverlag ist Gesellschafter bei Center-TV, von
       einem Kredit über 200.000 Euro ist zudem die Rede, der praktisch
       abzuschreiben ist, und der Nutzen der Werbung, die der Weser Kurier in
       diesem Sender macht, ist auch nur unter Sponsoring-Gesichtspunkten zu
       berechnen.
       
       Die letzte neue Folge von „Lecker Rechnen“ gab es am 18. Oktober 2012, da
       ging es um den „sieben Sachen Salat“. Center-TV zeigt den einmal
       abgedrehten Film immer wieder – es könnte die letzte neue Salat-Sendung
       sein. Denn in zehn Tagen muss Ulrich Hackmack in eine Live-Gerichtsshow: Am
       21. Dezember 2012 wird vor dem Bremer Landgericht der Antrag auf Absetzung
       Hackmacks als Vorstandsvorsitzenden des Weser Kuriers verhandelt. Das
       Bremer Oberlandesgericht hatte schon im Jahre 2011 geurteilt, dass dessen
       Vertragsverlängerung im Jahre 2009 rechtswidrig und damit nichtig gewesen
       war. Der Bundesgerichtshof hatte im September eine Beschwerde der
       Weser-Kurier-Mediengruppe gegen dieses Urteil zurückgewiesen. Normalerweise
       hätte der Aufsichtsrat der BTAG dies ernst nehmen und Hackmack von seinem
       Amt entheben müssen. Während die Zeitung in ihrer Berichterstattung davon
       ausgeht, dass in einem Rechtsstaat Urteile respektiert werden sollten,
       sieht man das auf der Chefetage des Weser Kuriers offenbar anders.
       Geschäftsführer Hackmack und der Aufsichtsratsvorsitzende Johannes
       Weberling, ein Medienrechts-Anwalt, führen einen Prozess nach dem anderen –
       um Fragen, die in anderen Unternehmen über Kompromiss und Konsens geregelt
       werden.
       
       Im Aufsichtsrat stand das Thema Ablösung von Hackmack auf der Tagesordnung,
       auf der letzten Sitzung auch die Ablösung der Aufsichtsräte, die Hackmack
       pflichtwidrig nicht ablösen wollen. Aber da die Gesellschafter 50:50
       gespalten sind und der Aufsichtsratsvorsitzende Weberling sein
       Doppelstimmrecht zu Gunsten von Hackmack auszuüben pflegt, wurde die
       Anerkennung des Bundesgerichtshof-Spruchs mit 4 zu 3 Stimmen abgelehnt. Dem
       Gesellschafter Christian Güssow, der über 50 Prozent der Anteile der
       Mediengruppe verfügt und Hackmack abgelöst sehen will, bleibt somit nur der
       Gang zum Gericht.
       
       Wie zwei Teile ein Ganzes ergeben, lehrt Hackmack in seiner Kochsendung. Er
       teilt einen Apfel und erklärt der Moderatorin an der Tafel: Ein „a“ ist
       gleich zwei halbe „a“. Wenn es komplizierter wird, klinkt die Moderatorin
       sich geistig aus: „Ich nasche lieber mal ‘ne Kaper.“ Hin und wieder aber
       teilt sie schlichte Komplimente aus, die vermuten lassen, dass Hackmack in
       den verschiedensten Bereichen „Experte“ ist: „Ich habe gehört, Sie sollen
       gut im Spagetti-Kochen sein.“
       
       Unabhängig von der Zukunft Hackmacks ist eine weitere Live-Show in Sachen
       Weser Kurier, zu der es demnächst auch vor dem Amtsgericht kommen könnte.
       Das Bremer Stadtamt hat gegen den Weser Kurier ein Bußgeld verhängt, wegen
       Verstoßes gegen das bremische Landesmediengesetz. Es geht dabei um den
       Vorwurf der Schleichwerbung, den auch der Deutsche Presserat erhoben hatte:
       Nach dem Landesmediengesetz muss ein Verlag Werbung deutlich kennzeichnen,
       wiederholt war jedoch Immobilien-Werbung von redaktionellen Texten nicht zu
       unterscheiden. Der Weser Kurier will aber das Bußgeld nicht bezahlen und
       hat Widerspruch eingelegt, obwohl das Stadtamt in seiner Sanktion äußerst
       kulant war: Es geht in diesem Streitfalle um 250 Euro.
       
       19 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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