# taz.de -- Polizeieinsatz gegen Flüchtlinge in Berlin: Filmen erlaubt
       
       > BVG-Mitarbeiter haben verhindert, dass Zeugen den Einsatz gegen
       > Flüchtlinge in Berlin filmen. Dabei sind solche Aufnahmen nicht verboten.
       
 (IMG) Bild: Die einzige (wackelige) Filmaufnahme des Vorfalls.
       
       BERLIN taz | Was genau ist am Freitag bei der Fahrkartenkontrolle einer
       Gruppe von Flüchtlingen am U-Bahnhof Hermannplatz passiert? Kontrolleure
       hatten wenige Minuten vor zehn Uhr einen Flüchtling mit einer Fahrkarte
       erwischt, die erst ab zehn Uhr gilt. Die BVG behauptet: Nur die eine Person
       sei zum Aussteigen aufgefordert worden, um ein gültiges Ticket nachzulösen.
       Die Flüchtlinge behaupten, die ganze Gruppe sei zum Aussteigen aufgefordert
       worden – auch die mit zweifellos Fahrschein. Auch der Verlauf der weiteren
       Auseinandersetzung im U-Bahnhof ist strittig.
       
       Die Verkehrsbetriebe werten jetzt die Videoaufzeichnungen aus der Bahn und
       aus dem Bahnhof aus. Dort werden aber nur Bilder aufgezeichnet, keine Töne.
       Und die BVG-Mitarbeiter haben auch aktiv verhindert, dass weitere
       Beweisaufnahmen von anderen Fahrgästen angefertigt werden.
       
       Das zeigt das bisher [1][einzige öffentlich bekannte Video] von dem
       Vorfall, das jemand mit seinem Handy aufgenommen hat. Zu diesem Zeitpunkt
       ist der Einsatz schon recht weit fortgeschritten: Die Flüchtlinge liegen
       auf dem Boden, Polizisten knien auf ihnen, legen ihnen Handschellen an und
       führen sie ab. Eine Reihe von Zeugen beobachtet das Geschehen.
       
       „Verboten, verboten“, sagt ein anderer Fahrgast zu dem, der die Szene mit
       dem Handy aufzeichnet. „Nix verboten“, antwortet der. Ein Polizist schaltet
       sich ein: „Nein, ist nicht verboten.“ Eine halbe Minute später wiederholt
       sich die Auseinandersetzung. „Muss das sein?“, fragt jemand den Filmer und
       fordert: „Aus!“ Der Polizist von vorhin ist inzwischen weitergegangen.
       Stattdessen kommt jetzt ein BVG-Mitarbeiter, verstellt den Blick auf das
       Geschehen und hebt die Hand zur Kamera. Dann bricht die Aufnahme ab.
       
       ## Legal oder illegal?
       
       Aber wie ist das wirklich: Ist dieses Video legal oder illegal? Juristisch
       gesehen muss man dabei sauber trennen zwischen der Aufzeichnung und der
       späteren Veröffentlichung. Ersteres ist erlaubt, wie im letzten Jahr erst
       wieder das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht [2][entschied]: „Das
       Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze ist allerdings
       grundsätzlich zulässig.“ Die Polizisten dürfen den Filmenden höchstens nach
       dem Ausweis fragen, aber die Aufnahmen nicht unterbinden. Auch die
       Hausordnung der BVG verbietet keine Foto- und Videoaufnahmen.
       
       Nicht alles, was man filmen darf, darf man aber auch veröffentlichen. Wenn
       darauf einzelne Personen zu erkennen sind, ist das „Recht am eigenen Bild“
       zu beachten. Dieses Recht gilt aber nicht allumfassend, sondern im
       Kunsturhebergesetz stehen [3][ausdrücklich eine Reihe von Ausnahmen].
       
       So ist die Veröffentlichung von Aufnahmen „aus dem Bereiche der
       Zeitgeschichte“ zum Beispiel ausdrücklich erlaubt. Dazu gehören laut einem
       [4][früheren Urteil] „Ereignisse im Leben der Gegenwart, die von der
       Öffentlichkeit beachtet werden, bei ihr Aufmerksamkeit finden und
       Gegenstand der Teilnahme oder Wissbegier weiter Kreise sind“. Hier war das
       öffentliche Interesse hoch: Alle Medien in Berlin haben über den Fall
       berichtet – und daher auch die Veröffentlichung von Videos erlaubt.
       
       Übrigens ist das „Recht am eigenen Bild“ nur betroffen, wenn man darauf
       jemanden erkennen kann. Werden die Aufnahmen verpixelt, darf man sie immer
       veröffentlichen.
       
       21 Jan 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.youtube.com/watch?v=KaObuFQbQJM
 (DIR) [2] http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130001674&showdoccase=1
 (DIR) [3] http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html#23
 (DIR) [4] http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE223752010&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
       ## TAGS
       
 (DIR) BVG
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Berlin
 (DIR) Polizei
 (DIR) JPMorgan
 (DIR) BVG
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar Autonomentreffen in Berlin: Reden über Verbotszonen
       
       Ohne Ergebnisse des Treffens in Berlin vorwegzunehmen: Festzuhalten bleibt,
       der massive Polizeieinsatz in Hamburg zu Jahresbeginn ist nicht vergessen.
       
 (DIR) BVG-Wirtschaftskrimi: „Das ist alles Teil der Strategie“
       
       Mitschnitte von internen Telefongesprächen zeigen, welchen Anteil externe
       Berater an dem Verlustgeschäft der Berliner Verkehrsbetriebe hatten.
       
 (DIR) Kommentar Investmentdesaster der BVG: Der Betrug an dummen Deutschen
       
       Die Investmentbank JPMorgan hat die Berliner Verkehrsbetriebe abgezockt. Es
       handelt sich um weit mehr als eine Lokalposse.
       
 (DIR) Kontrolle von Flüchtlingen in Berlin: Polizei will Vorwürfe intern prüfen
       
       Auf Videos sei keine Provokation seitens der Polizei zu erkennen, sagt die
       BVG. Eine Flüchtlingsvertreterin erwägt Strafanzeige wegen
       Körperverletzung.
       
 (DIR) Vorwürfe gegen Polizei: „Sie haben mich ’Affe‘ genannt“
       
       Napuli Langa, Mitbegründerin des Flüchtlingscamps, sagt, die Polizei habe
       sie rassistisch und sexistisch beschimpft. Vorher Eskalation in der U-Bahn.