# taz.de -- Urteil Europäischer Gerichtshof: Verbot von Leerverkäufen rechtens
       
       > Hochspekulative Finanzwetten auf fallende Aktienkurse bleiben in der EU
       > verboten. Großbritannien hatte geklagt. London sah nationale Belange
       > durch das EU-Recht tangiert.
       
 (IMG) Bild: Die Londoner Börse ist wichtig für Großbritannien. Einschränkungen kommen da nicht so gut
       
       BRÜSSEL rtr/afp | Das europaweite Verbot bestimmter Leerverkäufe verstößt
       nicht gegen EU-Recht. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof
       (EuGH) am Mittwoch und wies damit überraschend die Klage Großbritanniens
       zurück, das die Kompetenzen der EU-Börsenaufsicht ESMA bei der Regelung
       überschritten sah. Die Befugnisse der ESMA seien bei dem im November 2012
       verhängten Verbot von den hochspekulativen Finanzwetten auf fallende
       Aktienkurse genau eingegrenzt, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
       Der EU-Rat durfte die Regeln mit einer nur qualifizierten Mehrheit statt
       einstimmig beschließen. (Az. C-270/12)
       
       In Deutschland gilt seit Juli 2010 ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe von
       Aktien, Staatsanleihen aus EU-Ländern und Kreditausfallversicherungen
       (Credit Default Swaps) auf diese Anleihen.
       
       Bei Leerverkäufen wetten Spekulanten auf fallende Aktienkurse. Sie leihen
       sich dazu ein Papier für eine bestimmte Zeit und verkaufen es sofort
       weiter. Nach Ablauf der Frist kaufen sie ein Papier derselben Art zurück
       und geben es an den Verleiher zurück. Ist der Kurs tatsächlich gefallen,
       ist die Kursdifferenz abzüglich der Leihgebühr ihr Gewinn.
       
       Großbritannien hatte geklagt, weil es den angewandten EU-Artikel 114 für
       das EU-weite Verbot als unzureichende Rechtsgrundlage ansah. Die britische
       Regierung verwahrt sich gegen Einmischungen durch EU-Behörden in nationale
       Belange und fürchtet Nachteile für den Finanzplatz London. Das Urteil des
       EuGH war so nicht erwartet worden, nachdem der Generalanwalt vor dem
       Gericht im September seine Bedenken gegen das geltende Verbot vorgebracht
       hatte. In vielen Fällen folgt das Gericht der Einschätzung des
       Generalanwalts.
       
       22 Jan 2014
       
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