# taz.de -- Billigairlines und EU-Recht: Mehr Kohle fürs Gepäck okay
       
       > Im Billig-Flieger für das Gepäck extra bezahlen? Das wird wahrscheinlich
       > so bleiben. Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes hat gegen die
       > Praxis nichts einzuzwenden.
       
 (IMG) Bild: Das wird teuer: Nur das Handgepäck darf bei Billig-Fliegern nicht zusätzlich kosten.
       
       LUXEMBURG dpa | Billig-Fluggesellschaften dürfen aller Voraussicht nach
       auch künftig eine gesonderte Gebühr für den Transport von Gepäckstücken
       verlangen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kommt in
       einem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Gutachten zu dem Schluss,
       diese Art der Preis-Zusammensetzung dürfe in der EU nicht verboten werden.
       
       Die Unternehmen dürften selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich
       in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine
       Zusatzgebühr verlangen.
       
       Das höchste EU-Gericht folgt meist, aber nicht immer dem Gutachten seines
       Generalanwalts. Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet.
       Das Gericht muss zu einem Fall aus Spanien Stellung nehmen: Dort sind
       Zusatzkosten für Gepäck untersagt. Dagegen hatte sich die
       Billig-Fluggesellschaft Vueling gewendet, die von einer Kundin wegen 40
       Euro verklagt worden war.
       
       Der Generalanwalt schlug dem EuGH vor, in seinem Urteil die im EU-Recht
       enthaltene Preisfreiheit für Fluggesellschaften zu bestätigen. Die
       einzelnen EU-Staaten hätten mit wenigen Ausnahmen kein Kontrollrecht mehr
       über das, was zum Grundpreis eines Flugscheins gehöre.
       
       Allerdings gelte die Preisfreiheit nicht für das Handgepäck: Dies müsse
       kostenlos sein. Denn im Gegensatz zum aufgegebenen Gepäck entstünden keine
       Kosten für Aufgabe und Lagerung. Zudem gehöre die Möglichkeit, persönliche
       Gegenstände mitzuführen, zur Würde des Menschen.
       
       Ein spanisches Verbot von Zusatzkosten für Gepäck widerspreche auf dem
       internationalen Markt des Luftverkehrs auch der Notwendigkeit einheitlicher
       Rechtsvorschriften. Wichtig sei aber, dass die Fluggesellschaften zu Beginn
       einer Buchung auf „klare, transparente und eindeutige Art und Weise“
       mitteilten, wie sich der Flugpreis zusammensetze und was für Gepäck zu
       bezahlen sei.
       
       23 Jan 2014
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Fluggesellschaften
 (DIR) Billigflieger
 (DIR) Gepäck
 (DIR) Europäischer Gerichtshof
 (DIR) EU
 (DIR) Streitfrage
 (DIR) Streit der Woche
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Urteil Europäischer Gerichtshof: Verbot von Leerverkäufen rechtens
       
       Hochspekulative Finanzwetten auf fallende Aktienkurse bleiben in der EU
       verboten. Großbritannien hatte geklagt. London sah nationale Belange durch
       das EU-Recht tangiert.
       
 (DIR) Der sonntaz-Streit: Die Angst vor der Kakophonie
       
       Telefonieren im Flugzeug ist technisch kein Problem, sagen
       Mobilfunk-Unternehmer. Aber die Flugbegleiter fürchten um ihre Nerven.
       
 (DIR) Der sonntaz-Streit: Ist im Flugzeug telefonieren okay?
       
       Lange galt: Kein Handy im Flugzeug. Das könnte sich ändern. Kommt das Ende
       der ungenutzten Reisezeit oder entsteht damit ein neues Ärgernis?