# taz.de -- Nachfrage nach Betreuungsgeld: Keinen Bock auf Herdprämie
       
       > Eltern bleiben nicht zu Hause: Das Betreuungsgeld vom Bund ist weit
       > weniger beliebt, als gedacht. Einen Kita-Platz finden offenbar viele –
       > die Klagen bleiben bisher aus.
       
 (IMG) Bild: Den Schnuller ihrer Kinder hängen Eltern lieber in der Kita auf als zu Haus
       
       BERLIN afp/dpa | Die Nachfrage nach dem umstrittenen Betreuungsgeld ist
       bislang geringer als erwartet: 2013 habe der Bund dafür knapp 16,9
       Millionen Euro ausgegeben, heißt es in einer Antwort des
       Bundesfamilienministeriums auf eine schriftliche Nachfrage der
       Linksfraktion. Der Bund hatte insgesamt 55 Millionen Euro für das
       Betreuungsgeld bereitgestellt.
       
       Im Haushaltsentwurf 2013 war der Bund sogar noch von 300 Millionen Euro für
       das Betreuungsgeld ausgegangen. Mit Blick auf die weitaus geringere
       Nachfrage erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
       Linkspartei, Diana Golze, das Betreuungsgeld sei „ein familien- und
       bildungspolitischer Irrweg“. Große Summen würden für das Betreuungsgeld
       zurückgestellt und fehlten damit für den Kitaausbau.
       
       Nach Ansicht der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Katrin Göring-Eckardt,
       zeigt sich nun, „wie unsinnig das Betreuungsgeld ist, das nur als
       Wahlkampfgeschenk für die CSU durchgedrückt wurde“. Das Betreuungsgeld sei
       ein „Ladenhüter“, der an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigehe.
       
       Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte den in Dortmund
       erscheinenden Ruhr Nachrichten vom Samstag, ihr Ministerium werde das
       Betreuungsgeld wie alle anderen Familienleistungen von Wissenschaftlern
       evaluieren lassen.
       
       Das Betreuungsgeld war im vergangenen August eingeführt worden. Mit der
       Familienleistung sollen Eltern unterstützt werden, die ihre Kleinkinder ab
       Vollendung des ersten Lebensjahres nicht bei einer öffentlich bezuschussten
       Kita oder Tagesmutter betreuen lassen. Seit 1. August 2013 werden zunächst
       100 Euro für Kinder im zweiten Lebensjahr gezahlt. Ab dem 1. August 2014
       steigt das Betreuungsgeld dann auf 150 Euro, Anspruch haben dann auch
       Eltern mit Kindern im dritten Lebensjahr.
       
       ## Fünf Kita-Klagen in NRW
       
       Auch ein halbes Jahr nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen
       Kita-Platz für Kleinkinder hält sich die Zahl der Klagen in Grenzen. Wie
       eine Länderumfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab, zogen Eltern bislang
       nur vereinzelt vor Gericht – so sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen
       fünf Verfahren offen, in Niedersachsen zwei. Vielen Ländern, darunter
       Rheinland-Pfalz oder den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, sind gar
       keine Klagen bekannt.
       
       Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen
       öffentlich geförderten Betreuungsplatz für ihre ein- und zweijährigen
       Kinder. Aufgrund des hohen Bedarfs in manchen Städten und Kreisen war mit
       zahlreichen Klagen gerechnet worden.
       
       Die zuständigen Ministerien in den Bundesländern sind grundsätzlich
       zufrieden mit dem Ausbau. Nur in manchen Gegenden müsse noch nachgesteuert
       werden, heißt es. So sieht beispielsweise das bayerische
       Familienministerium in Ballungsgebieten noch vereinzelt „Nachholbedarf“.
       
       1 Feb 2014
       
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