# taz.de -- Europäischer Gerichtshof rügt Ungarn: Schutz für Datenschützer
       
       > Ungarns rechtsnationale Regierung entließ 2012 den
       > Datenschutz-Beauftragten. Das durfte sie aber gar nicht, entschied nun
       > der EuGH.
       
 (IMG) Bild: Wird sich dem Urteil wohl fügen müssen: Ungarns Regierungschef Viktor Orbán.
       
       LUXEMBURG dpa | Ungarn hat mit der vorzeitigen Entlassung seines
       Datenschutz-Beauftragten im Jahr 2012 gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der
       Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden.
       
       Die Richter stellten klar, dass die Datenschutz-Beauftragten der EU-Staaten
       ihre Aufgaben „ohne jede äußere Einflussnahme wahrnehmen können“ müssen.
       Dazu gehöre auch, dass die Dauer des Mandats eingehalten werde und nur aus
       schwerwiegenden Gründen vorzeitig beendet werden könne.
       
       In Ungarn war die Überwachung des Datenschutzes ab September 2008 als
       Aufgabe András Jóri übertragen worden – für eine Amtszeit von sechs Jahren.
       Allerdings entschied das Parlament unter der Führung des Regierungschefs
       Viktor Orban, den Datenschutz-Beauftragten 2012 durch eine nationale
       Behörde für Datenschutz zu ersetzen. Die EU-Kommission sah die
       Unabhängigkeit bedroht und klagte gegen Ungarn.
       
       Seit dem Amtsantritt des rechts-konservativen Orban im Jahr 2010 gab es
       zwischen Ungarn und der EU immer wieder Konflikte. Von ihm erlassene
       Gesetze lösten in den vergangenen Jahren wiederholt Besorgnis in der EU
       aus. B[1][ei den Parlamentswahlen am Wochenende bekam Orbans
       rechtsnationaler Bund Junger Demokraten (Fidesz) gut 44 Prozent der
       Stimmen.] Der EU-kritische Orban kann damit weitere vier Jahre allein
       regieren.
       
       8 Apr 2014
       
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