# taz.de -- Energietransparenz im Wohnungsinserat: Immobilie folgt Kühlschrank
       
       > Ob Kauf oder Miete – jedes Inserat muss ab dem 1. Mai die Energieklasse
       > der Immobilie nennen. So werden Nebenkostenabschätzungen transparenter.
       
 (IMG) Bild: Topimmobilien in Bremen zeigen in diesem Modell eine schlechte Energiebilanz
       
       FREIBURG taz | Wer einen Kühlschrank kauft, bekommt die Transparenz seit
       Jahren frei Haus: Auf jedem Werbeprospekt ist die Effizienzklasse der
       angebotenen Geräte vermerkt – was dazu geführt hat, dass die Kunden
       vermehrt auf sparsame Geräte achten. Ab Mai wird auch der Wohnungsmarkt ein
       Stück transparenter: Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet
       alle Anbieter von Immobilien – egal ob zum Kauf oder zur Miete – in ihren
       Anzeigen und Exposés, den energetischen Standard auszuweisen.
       
       Damit können Interessenten die Höhe der Nebenkosten besser abschätzen.
       Bisher hat man sich oft auf die Energiekosten des Vormieters oder
       Vorbesitzers gestützt, doch die sind wenig aussagekräftig, weil die
       Heizgewohnheiten sehr unterschiedlich sein können.
       
       Dass die neue Vorschrift von den Marktakteuren tatsächlich umgesetzt wird,
       dafür will sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einsetzen. Die Organisation
       kündigte am Montag an, sie werde den bundesweiten Anzeigenmarkt genau
       beobachten und als klageberechtigte Umwelt- und
       Verbraucherschutzorganisation „Verstöße juristisch verfolgen“. Dass
       Verbraucherschützer sich der Sache annehmen, ist offenbar nötig: Eine
       DUH-Umfrage bei den 16 zuständigen Landesministerien ergab, dass meistens
       noch nicht mal klar ist, welche Behörde zuständig ist, wenn Anbieter von
       Immobilien die Energiekennwerte verschweigen.
       
       Allerdings hat auch die neue Fassung der EnEV noch Defizite. Besonders
       kritisiert wird die parallele Existenz von weiterhin zwei Arten von
       Energieausweisen, deren Kennwerte auf unterschiedliche Weise erhoben
       werden. Es gibt nämlich den Bedarfsausweis, der sich aus der Qualität der
       Bausubstanz des Gebäudes ergibt; seine Kennwerte sind völlig unabhängig vom
       Nutzerverhalten. Bei Häusern mit mehr als vier Wohnungen ist aber auch der
       Verbrauchsausweis noch zulässig, der sich aus den gemittelten
       Energieverbräuchen aller Bewohner errechnet.
       
       Diese Parallelwelt steht seit Jahren massiv in der Kritik, denn sie
       verwirrt: „Wir müssen zu einem einheitlichen Bedarfsausweis kommen“, sagt
       daher Christian Stolte, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude bei der
       Deutschen Energieagentur (dena). Gleichwohl sind die ab Mai gültigen Label
       aber deutlich besser als nichts. Von A+ bis H reichen künftig die Klassen,
       die man in den Anzeigen finden wird.
       
       Daneben muss stehen, wie hoch der Enenergiebedarf pro Quadratmeter ist,
       welcher Energieträger das Haus im Wesentlichen beheizt und in welchem Jahr
       es gebaut wurde – alles wichtige Informationen, die für die Abschätzung der
       Nebenkosten wichtig sind, die bisher aber häufig unterschlagen wurden.
       
       30 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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