# taz.de -- Streit um Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission gibt nach
       
       > Juristischer Erfolg zur Vorratsdatenspeicherung: Eine Klage gegen
       > Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wurde nun zurückgezogen.
       
 (IMG) Bild: Genug gespeichert: Lager für Magnet-Datenbänder.
       
       LUXEMBURG dpa | Im Streit mit der EU-Kommission um die
       Vorratsdatenspeicherung hat Deutschland einen juristischen Erfolg errungen.
       Die EU-Kommission zog ihre Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen
       Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zurück (Rechtssache C-329/12). Das teilte
       der EuGH am Dienstag auf Anfrage mit.
       
       Damit entgeht Deutschland einer drohenden millionenschweren Geldstrafe.
       Nach wie vor darf Deutschland nach einem Urteil des
       [1][Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010] keine Telefon- und
       Internetdaten der Bürger auf Vorrat sammeln – das dürfte wohl auch so
       bleiben.
       
       Die EU-Behörde hatte geklagt, weil die Bundesregierung die
       [2][32006L0024:DE:HTML:europäische Richtlinie von 2006] nicht umgesetzt
       hatte. Damals hatten die EU-Staaten die Speicherung von
       Telekommunikationsdaten der Bürger auf Vorrat beschlossen. Dies sollte bei
       der Aufklärung schwerer Verbrechen, organisierter Kriminalität und
       Terrorismus helfen. Fahnder sollten auf die gesammelten Daten zugreifen, um
       etwa zu wissen, wer wann mit wem telefoniert hat. Der Inhalt von Gesprächen
       sollte nicht erfasst werden.
       
       Anfang April hatten die Luxemburger Richter das [3][EU-Gesetz von 2006 aber
       verworfen]. Es verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig,
       urteilte der Gerichtshof. Die systematische Datenspeicherung ist in der EU
       seit Jahren umstritten. Eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner
       Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher hatten in Luxemburg
       dagegen geklagt.
       
       Die EU-Kommission zog ihre Klage nun zurück und beantragte bei Gericht,
       dass Deutschland die Kosten des Rechtsstreits tragen soll.
       
       6 May 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Umsetzung_in_Deutschland
 (DIR) [2] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX
 (DIR) [3] http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf
       
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