# taz.de -- Drogenpolitik: Senat lässt die Finger davon
       
       > Ein Ziel von Rot-Schwarz im Koalitionsvertrag war, dass Konsumenten ihre
       > Drogen etwa vor Clubs testen lassen können. Doch das Projekt liegt auf
       > Eis.
       
 (IMG) Bild: Der selbstgedrehte Joint? Da weiß man noch, was drin ist. Bei anderen Sachen ist das nicht so sicher...
       
       Der rot-schwarze Senat will jetzt doch kein Modellprojekt für das
       sogenannte Drugchecking in Berlin. In den Koalitionsvereinbarungen von 2011
       wurde das Testen illegaler Drogen noch als ein Ziel benannt. Nun verweist
       die Verwaltung auf die rechtliche Situation, die zu unklar sei. „Solange
       eine legale Umsetzung eines Drugchecking-Projekts nicht möglich ist, wird
       unser Haus so ein Projekt nicht in Angriff nehmen können“, sagte Emine
       Demirbüken-Wegner (CDU) am Montag im Gesundheitsausschuss des
       Abgeordnetenhauses.
       
       In anderen Ländern wie der Schweiz oder Österreich können Konsumenten ihre
       Drogen testen lassen, stationär oder in mobilen Labors direkt vor den
       Clubs. In Berlin fordern Organisationen, die mit Drogenarbeit zu tun haben,
       seit Jahren ebenfalls eine Anlaufstelle. Die Begründung: Drugchecking könne
       Drogenkonsumenten vor Verunreinigungen und Überdosierungen schützen.
       Außerdem erreiche man damit ganz andere Leute als mit der klassischen
       Drogenhilfe. Zu den Mitgliedern der Initiative zählen neben Vereinen wie
       Fixpunkt auch die Grünen und die Aidshilfe.
       
       Offenbar war auch Rot-Schwarz von den Vorteilen eines solchen Projekts in
       den Koalitionsverhandlungen noch überzeugt. In den Vereinbarungen steht:
       „Träger der ambulanten Drogenhilfe sollen suchtgefährdeten Konsumentinnen
       und Konsumenten illegaler Drogen mit ’Drugchecking‘ einen verbesserten
       Zugang zu Kontakt-, Beratungs- und Therapieangeboten bieten.“ Mit dem
       Verweis auf die rechtlichen Rahmenbedingungen legt die CDU-geführte
       Gesundheitsverwaltung das nun auf Eis.
       
       Bei der juristischen Einschätzung gehen die Meinungen auseinander. Nicht
       nur die Grünen sehen mehr Möglichkeiten als Demirbüken-Wegner, auch die
       SPD. „Wir denken, dass Spielräume vorhanden sind“, sagte Ülker Radziwill,
       sozialpolitische Sprecherin. Sie forderte den Senat auf, das juristisch zu
       prüfen. „Eine Klarstellung wäre sinnvoll.“
       
       ## Juristische Bedenken
       
       Es gab bereits Drugchecking in Berlin. Mitte der neunziger Jahre, zur
       Hochphase des Technos, brachte der Verein Eve & Rave Drogen zur Analyse in
       die Charité. Über ein Passwort konnten die Konsumenten anschließend das
       Ergebnis abfragen. Das Ende des Projekts: Die Polizei durchsuchte die Räume
       des Vereins, der Charité wurde die Erlaubnis für die Analyse der Proben
       entzogen.
       
       Tibor Harrach, Pharmazeut und einer der Vertreter der Initiative für
       Drugchecking, war bei Eve & Rave damals dabei. Im vergangenen Dezember
       berichtete er bei einer Anhörung im Ausschuss von den damit verbundenen
       Gerichtsverhandlungen. „Wir haben in beiden Instanzen gewonnen“, so
       Harrach. Er ist überzeugt: „Drugchecking ist unter den geltenden
       Bestimmungen des Betäubungsmittelrechts möglich.“
       
       Kritiker argumentieren häufig, dass Drugchecking den Konsum fördere – wenn
       eine Droge erst mal als sauber getestet wurde, könne man sie bedenkenloser
       einnehmen. Auch darauf ging Harrach im Ausschuss ein. Wissenschaftliche
       Evaluierungen von Projekten in anderen Ländern hätten gezeigt, dass genau
       das Gegenteil der Fall sei. Der Pharmazeut berichtete: „Je häufiger
       Konsumenten testen lassen, haben die Studien ergeben, desto seltener
       konsumieren sie.“
       
       12 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Antje Lang-Lendorff
       
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