# taz.de -- Streit um Solarmodule: China wieder unter Dumping-Verdacht
       
       > Ignorieren Importfirmen mal wieder ihre Verträge mit der EU-Kommission?
       > Dies argwöhnt der Lobbyverband der Solarbranche.
       
 (IMG) Bild: Das wird doch kein chinesisches Dumping-Solarmodul sein? In der Mongolei
       
       FREIBURG taz | Chinesische Hersteller von Solarmodulen halten sich beim
       Import in die EU offenbar nicht an die vereinbarten Mindestpreise. Mit
       dieser Aussage schreckt just zur größten Solarmesse der Welt, der
       Intersolar in München, der Industrieverband EU ProSun die Branche auf.
       
       Der Verband, hinter dem der deutsche Solarkonzern Solarworld steht, hat in
       einem 1.000-Seiten-Dokument 1.500 Angebote gesammelt, die belegen, wie
       „systematisch gegen die Antidumpingauflagen der EU verstoßen“ wird. Milan
       Nitzschke, Präsident von EU ProSun, beklagt, dass sich kein einziger
       Hersteller aus China wirklich an geltende Mindestpreise halte.
       
       Die Europäische Union hatte im vergangenen Sommer Strafzölle für
       chinesische Billigware in Höhe von durchschnittlich 47,6 Prozent
       beschlossen. Diese werden für Solarmodule fällig, deren Preis unter 53 Cent
       pro Watt liegt. Begründung: Nur staatliches Dumping ermögliche solche
       Angebote. Die chinesischen Hersteller hatten daraufhin vertraglich
       zugesichert, nicht billiger zu verkaufen.
       
       Die Firmen verstoßen offenbar in großem Stil gegen ihre Zusagen – zum
       Beispiel mit Rückzahlungen, die als Marketingzuschüsse getarnt werden. Oder
       mit „Bonusmengen nach dem Prinzip des Hamburger Fischmarktes“. Insgesamt
       würden Module drei bis vier Cent pro Watt billiger verkauft als zulässig.
       
       EU-ProSun hat die Ergebnisse der Recherche jetzt an die EU-Kommission
       gesandt. „Einige Verstöße sind so eindeutig, dass die EU sofort zuschlagen
       kann“, sagt Nitzschke. Andere sind – etwa durch Zwischenhändler – schwerer
       zu prüfen.
       
       ## Erhebliche Nachzahlungen drohen
       
       Erkennt die EU die Verstöße an, dürfte den betreffenden Firmen umgehend die
       Zollbefreiung entzogen werden. Dann drohen erhebliche Nachzahlungen, weil
       die Antidumpingzölle bis zu drei Jahre rückwirkend erhoben werden können.
       
       Die Kommission wird sich fragen müssen, ob die Festlegung von Preisgrenzen
       überhaupt praktikabel ist. Nitzschke wiederum hält nur eine Konsequenz für
       schlüssig: „Dann führt an der entschlossenen Durchsetzung von Zöllen kein
       Weg vorbei.“
       
       Eine Stellungnahme der Gegner der Solarzölle – der einstigen Allianz für
       bezahlbare Solarenergie (Afase), jetzt Seti – war bis Redaktionsschluss
       nicht zu bekommen.
       
       6 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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