# taz.de -- Urteil zu Bundespräsidentenwahl: Keine Bühne für NPD-Kandidaten
       
       > Die NPD wollte die Bundesversammlungen zu einer Aussprache über die
       > Präsidentschaftskandidaten nutzen. Das Bundesverfassungsgericht sieht es
       > anders.
       
 (IMG) Bild: Legal gewählt, trotzdem nicht mehr im Amt: Die Bundespräsidenten Köhler und Wulff.
       
       KARLSRUHE dpa | Die Klagen der rechtsextremen NPD gegen die
       Bundespräsidentenwahlen von 2009 und 2010 sind vor dem
       Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Wiederwahl von Horst Köhler 2009
       sowie die Wahl von Christian Wulff 2010 seien verfassungsrechtlich nicht zu
       beanstanden, urteilte das Gericht am Dienstag.
       
       Die Richter wiesen die Klagen des NPD-Vorsitzenden Udo Pastörs und zweier
       Landtagsabgeordneter ab. Pastörs war beide Male Mitglied der
       Bundesversammlung, die für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig ist.
       Beide Male hatte er unter anderem erfolglos eine persönliche Vorstellung
       der Kandidaten und mündliche Aussprachen gefordert. Deswegen sah er seine
       Rechte als Versammlungsmitglied verletzt.
       
       Die Richter urteilten, dass die Wahl des Staatsoberhaupts nach dem
       Grundgesetz ohne Aussprache stattfinde. „Eine Personal- oder Sachdebatte
       über oder mit dem Kandidaten soll gerade ausgeschlossen sein“, sagte
       Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Rechte Pastörs' seien nicht
       verletzt.
       
       10 Jun 2014
       
       ## TAGS
       
 (DIR) NPD
 (DIR) Horst Köhler
 (DIR) Christian Wulff
 (DIR) Bundespräsident
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Joachim Gauck
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) NPD
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar Urteile des BVerfG: Die Würde der Rauflust
       
       Der Bundespräsident darf Nazis Spinner nennen, wenn er es für nötig hält.
       Doch bei seiner Wahl sollen alle brav den Mund halten. Das passt nicht.
       
 (DIR) NPD verliert gegen Gauck: Alles Spinner
       
       Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der Bundespräsident die NPD
       als „Spinner“ bezeichnen darf. Dieser habe „Gestaltungsspielraum“.
       
 (DIR) NPD-Politiker als Mallorca-Kneipenwirt: Der Apfel fällt doch weit vom Stamm
       
       Holger Apfel, bis vor kurzem eine Parteigröße der NPD, will sich nicht den
       Mühlen eines sühnenhaften Drills unterwerfen. Bürger wie ihn muss man
       ertragen.
       
 (DIR) Verfassungsrichter Peter Müller: Zu befangen für Präsidentschaftsfragen
       
       Neonazis haben die Wahl zweier Ex-Bundespräsidenten vor dem
       Verfassungsgericht angefochten. Bei der Klage darf ein prominenter Richter
       nicht mitentscheiden.
       
 (DIR) Bundesversammlung hat gewählt: Gauck ist Bundespräsident
       
       Überraschung: Joachim Gauck ist zum 11. Bundespräsidenten des Landes
       gewählt worden. Der Theologe erhielt 991 Stimmen. „Was für ein schöner
       Sonntag“, sagte das neue Staatsoberhaupt.