# taz.de -- Assange seit 2 Jahren im Botschaftsasyl: Hinter ecuadorianischen Gardinen
       
       > Der Wikileaks-Gründer will die Vertretung Ecuadors in London einfach
       > nicht verlassen. Nicht unser Problem, meint die schwedische
       > Staatsanwaltschaft.
       
 (IMG) Bild: Kurzer Aufenthalt auf dem Botschaftsbalkon: Julian Assange am 19. August 2012.
       
       STOCKHOLM taz | Julian Assange – war da was? Nicht, wenn es nach der
       schwedischen Staatsanwaltschaft geht. Die Frage, ob sie denn irgendeinen
       Kommentar dazu habe, dass der Wikileaks-Gründer sich nun seit zwei Jahren
       in der Botschaft Ecuadors in London aufhält, um einer Auslieferung nach
       Schweden zu entgehen, verneint die für das schwedische Ermittlungsverfahren
       gegen Assange zuständige Staatsanwältin Marianne Ny. Und verweist auf die
       Internetseite der Anklagebehörde.
       
       [1][Dort] ist die Rubrik „Der Fall Assange“ seit bald zwei Jahren nicht
       mehr aktualisiert worden. Die letzte Notiz im Zusammenhang mit der
       Asylgewährung für Assange durch Ecuador lautet trocken: „Da sich die
       Botschaft Ecuadors auf britischem Boden befindet, ist dies eine
       Angelegenheit der britischen Behörden.“ Im übrigen wird betont, dass dieses
       Asyl und der Botschaftsaufenthalt von Assange „keine Auswirkungen auf die
       strafrechtlichen Ermittlungen in Schweden“ habe. Ein neue Stellungnahme
       wird erst für den Fall „der Anhörung des Beschuldigten in schwedischer
       Untersuchungshaft“ in Aussicht gestellt. Dann werde Marianne Ny gerne für
       Interviewwünsche zur Verfügung stehen.
       
       Die Sache scheint also festgefahren zu sein – jedenfalls solange die
       61-jährige Oberstaatsanwältin Ny für den Fall zuständig ist. Von ihr wird
       kolportiert, dass, wenn sie einmal nein gesagt habe, es auch bei einem Nein
       bleibe. Und nein hat Ny zum Angebot Assanges gesagt, ihn in der Londoner
       Botschaft zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu anzuhören. Den Vorwürfen,
       die im November 2010 auch zu einem europaweiten Haftbefehl gegen ihn
       geführt hatten: Assange habe sich bei einem Aufenthalt in Schweden im
       August 2010 der Vergewaltigung in einem Fall und der sexuellen Nötigung in
       zwei Fällen schuldig gemacht. Die Ablehnung eines Verhörs in London
       begründet die Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf [2][formale und
       praktische Hindernisse]. Außerdem habe Ny, laut Medien, klar gemacht, dass
       Assange von ihr schon gar keine Sonderbehandlung bekommen werde – nach all
       der „Farce“, die er veranstaltet habe. Sonst würde er ja dafür auch noch
       belohnt.
       
       Julian Assange wiederum hat zuletzt in einem Chat mit LeserInnen des
       Stockhomer Aftonbladet am Dienstag dieser Woche an seiner Haltung
       festgehalten, nicht freiwillig zu einer Anhörung nach Schweden reisen oder
       die vom britischen „Supreme Court“ im Juni 2012 endgültig abgesegnete
       Auslieferung dorthin akzeptieren zu wollen, da er sonst seinen Asylstatus
       verlieren würde. Im übrigen wiederholte er seine Befürchtung, womöglich von
       Schweden an die USA ausgeliefert zu werden. Unbegründet sei eine solche
       Furcht, meint dagegen die schwedische Staatsanwaltschaft, verweist auf
       formales Recht und darauf, dass Assange in Schweden nicht weniger sicher
       wäre als [3][in Grossbritannien]. Eine audrückliche
       Nicht-Auslieferungsgarantie könne man ihm allerdings aus
       verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht geben.
       
       ## Kein öffentlicher Druck
       
       Muss Assange also auf „ewig“ in der Ecuador-Botschaft sitzen? In Schweden
       kann man von einem starken öffentlichen oder gar politischen Druck auf die
       Staatsanwaltschaft, sich doch vielleicht zu bewegen, nicht sprechen.
       Zuletzt hatte vor vier Monaten Johan Pehrson, der justizpolitische Sprecher
       der mitregierenden liberalen Volkspartei, an Ny appelliert, ihre Prinzipien
       über Bord zu werfen und Assange in London anzuhören. Schliesslich handle es
       sich um einen „außergewöhnlichen Fall“ und man müsse auch an die Opfer, die
       beiden Frauen, denken. Denen sei nicht damit gedient, dass das Verfahren
       jahrelang stocke. Anne Ramberg, Vorsitzende des schwedischen
       Anwaltsverbands schloss sich diesem Appell an und meinte, alle Beteiligten
       seien an diesem „Zirkus“ schuld: von der schwedischen Staatsanwaltschaft
       über die britische Justiz bis zu Assange selbst. Und Claes Borgström,
       Anwalt einer der beiden Frauen, die Assange beschuldigen, wundert sich,
       warum dieser nicht einfach von der britischen Polizei zu den Tatvorwürfen
       gehört werden könne.
       
       Für Dienstag kommender Woche haben Assanges Anwälte einen neuen
       gerichtlichen Antrag auf Aufhebung des schwedischen Haftbefehls
       angekündigt. Im August 2020 würde die schwerste der Assange vorgeworfenen
       Straftaten verjähren.
       
       19 Jun 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.aklagare.se/In-English/Media/The-Assange-Matter/
 (DIR) [2] http://www.aklagare.se/In-English/Media/The-Assange-Matter/Why-is-the-prosecutor-not-able-to-question-Mr-Assange-in-the-UK1/
 (DIR) [3] http://www.aklagare.se/In-English/Media/The-Assange-Matter/Can-Assange-be-extradited-from-Sweden-to-the-USA/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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