# taz.de -- Gasnetz: Erhöhte Explosionsgefahr
       
       > SPD und CDU auch nach Senatsabstimmung weiter uneins über Vergabe.
       > Justizsenator Heilmann wird „Befangenheit“ vorgeworfen.
       
 (IMG) Bild: SPD-CDU-Streit um die blaue Flamme geht weiter
       
       Die Zukunft des Gasnetzes ist auch nach einer Abstimmung im Senat am
       Dienstag offen. Auf CDU-Seite bestreitet man, der Vergabe der
       Netzkonzession an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie zugestimmt zu
       haben – man habe das nur zur Kenntnis genommen. Die SPD wiederum sagt,
       diese Kenntnisnahme sei „zustimmend“ erfolgt. Die Angelegenheit geht nun an
       das Abgeordnetenhaus. Dort werde die CDU „das ihr und dem gesamten
       Parlament obliegende Kontrollrecht umfassend wahrnehmen“, kündigte ihr
       Fraktionschef Florian Graf an.
       
       Vor drei Wochen hatte sich die Berlin Energie in einem aufwändigen
       Vergabeverfahren gegen den bisherigen Gasnetzbetreiber Gasag als letzten
       verbliebenden Konkurrenten durchgesetzt. Vergabestelle war dabei die
       Verwaltung von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, von der SPD
       benannt). Die CDU hatte schnell das Verfahren als zu wenig transparent
       kritisiert und von vielen noch offenen Fragen gesprochen. Justizsenator
       Thomas Heilmann ging dabei so weit, das Verfahren als rechtswidrig zu
       bezeichnen.
       
       Die SPD erinnerte im Gegenzug daran, dass alle Schritte im Internet
       nachzuvollziehen gewsen seien und die CDU sowohl einer Bewerbung von Berlin
       Energie als auch dem Verfahren zugestimmt habe.
       
       „Sachlich“, nannte Senatssprecher Richard Meng in der Pressekonferenz nach
       der Senatssitzung die Stimmung. Mimik, Laune und Furchen auf der Stirn des
       sonst eher entspannt daher kommenden Finanzsenators neben ihm widersprachen
       dem allerdings. Von anderer Seite war auch eher von angespannter
       Altmosphäre zu hören. „Das ist eben Politik“, sagte Nußbaum auf die Frage,
       wie er denn mit dem Vorwurf umgehe, ein Verfahren rechtswidrig durchgezogen
       zu haben.
       
       Er selbst warf den Begriff „Befangenheit“ in den Raum, als er von
       Journalisten gefragt wurde, warum Justizsenator Heilmann sich an der
       Senatsabstimmung nicht beteiligte. Der wiederum zeigte sich später
       Journalisten gegenüber „sehr überrascht von diesen Vorwürfen, ich halte sie
       für absurd.“ Er habe sich „sozusagen vorsorglich“ nicht an der Abstimmung
       beteiligt.
       
       Heilmann ist zwar als Privatmann nach eigenen Angaben an mehr als einem
       Dutzend anderer Unternehmen, darunter auch an einer Firma im Energiesektor,
       beteiligt – die soll aber nicht in Verbindung mit der Gasag stehen.
       Kritiker hatten unterstellt, Heilmann habe mit der Gasag verhandelt.
       „Anders als dargestellt, habe ich mit der Gasag keinen Kontakt gehabt“,
       sagt der.
       
       Dass sich die Berlin Energie, die erst im Aufbau ist, um die Konzession zum
       Betrieb des Gasnetzes bewerben konnte, hatte die SPD gegenüber der CDU
       bereits im Koalitionsvertrag Ende 2011 durchgesetzt. Das gilt auch für das
       Stromnetz, wo eine Entscheidung noch aussteht. Die CDU machte aber kein
       Geheimnis daraus, dass eine Rekommunalisierung für sie keine
       Herzensangelegenheit ist.
       
       Die bei der Vergabe unterlegene Gasag hat bereits angekündigt zu klagen.
       Laut Darstellung von Nußbaum ist das bei Verfahren dieser Größe durchaus
       üblich. Beide schätzen die Dauer eines Prozesses bis in die letzte Instanz
       auf mehrere Jahre. Netzbetreiber würde bis zu einer Gerichtsentscheidung
       die Gasag bleiben.
       
       Kann die Berlin Energie schließlich doch das Netz übernehmen, muss sie mit
       der Gasag als Vorbetreiberin eine Ablösesumme aushandeln, die Nußbaum auf
       rund eine Milliarde Euro schätzte. In gleicher Weise würde die Berlin
       Energie – und damit mittelbar auch das Land Berlin – Geld erhalten, wenn
       sie nach Auslaufen der auf zehn Jahre begrenzten Konzession nicht erneut
       den Zuschlag für den Netzbetrieb bekommt.
       
       24 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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