# taz.de -- „No Fly“-Liste in den USA: Die Freiheit zu fliegen
       
       > Eine Bundesrichterin hat das Flugverbot für „Terrorverdächtige“ als
       > verfassungswidrig beurteilt. Die Liste der Betroffenen umfasst rund
       > 20.000 Menschen.
       
 (IMG) Bild: Der Imam von Portland hatte gegen das Flugverbot geklagt
       
       WASHINGTON afp | Das von den USA verhängte Flugverbot für tausende
       „Terrorverdächtige“ verstößt laut dem Urteil einer Bundesrichterin gegen
       die Verfassung des Landes. Dass auf einer sogenannten „No Fly“-Liste
       verzeichnete Personen im US-Luftraum keine Passagierflugzeuge nutzen
       dürfen, verstoße unter anderem gegen deren Recht auf Reisen ins Ausland,
       heißt es in dem am Dienstag im Internet veröffentlichten Urteil von
       Bundesrichterin Anna Brown in Oregan. „Das Recht auf Reisen kann
       Staatsbürgern nicht einfach ohne Prozess entzogen werden.“
       
       „Es ist unbestritten, dass das Auftauchen auf der Liste für die Betroffenen
       bedeutet, dass diese Personen weder Flugzeuge in die USA noch aus den USA
       heraus besteigen können“, formulierte Brown in ihrem 65 Seiten umfassenden
       Urteil.
       
       Dies schränke die Reisefreiheit enorm ein, die eine „wichtige Freiheit der
       Bürger einer freien Gesellschaft“ sei. Einer von Browns Hauptkritikpunkten
       ist zudem, dass die Betroffenen keine wirkliche Möglichkeit haben, gegen
       ihre Nennung auf der Liste vorzugehen.
       
       Browns Urteil bedeutet einen klaren Sieg für die 13 muslimischen Kläger. Zu
       ihnen gehört unter anderem der Imam von Portland im Bundesstaat Oregon. Die
       „No Fly“-Liste wurde von der US-Bundespolizei FBI im Kampf gegen den
       Terrorismus eingeführt, auf ihr stehen derzeit Medienberichten zufolge etwa
       20.000 Menschen.
       
       25 Jun 2014
       
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