# taz.de -- Irakkriegs-Verweigerer vor dem EuGH: Wann bekommen Deserteure Asyl?
       
       > Er wollte nicht am Irakkrieg teilnehmen. Nun beschäftigt der Fall des in
       > Deutschland lebenden US-Deserteurs André Shepherd den Europäischen
       > Gerichtshof.
       
 (IMG) Bild: André Shepherd (r.) mit seinem Anwalt im Gerichtssaal am Mittwoch.
       
       LUXEMBURG taz | Unter welchen Voraussetzungen erhalten Deserteure in Europa
       Asyl? Darüber verhandelte an diesem Mittwoch der Europäische Gerichtshof
       (EuGH) in Luxemburg. Anlass war der Fall des US-Soldaten André Shepherd,
       der 2008 in Deutschland Asyl beantragte, weil er nicht im Irak stationiert
       werden wollte.
       
       Laut EU-Asylrichtlinie haben Deserteure nur dann Anspruch auf Asyl, wenn
       ihnen „Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes“ in einem Konflikt
       droht, in dem auch Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit zum Militärdienst gehören. Der EuGH muss nun entscheiden,
       was das konkret heißt: Genügen einzelne Kriegsverbrechen? Oder müssen die
       Verbrechen systematisch verübt werden?
       
       Shepherds Anwalt plädierte dafür, die Latte nicht zu hoch zu hängen: „Es
       muss genügen, dass im konkreten Konflikt solche Verbrechen vorkommen und
       die Gefahr besteht, dass der Soldat in solchen Einsätzen eingesetzt wird.“
       Die Vertreterin der Bundesregierung widersprach: „Bei allen militärischen
       Konflikten kann es zu vereinzelten Exzessen kommen. Das kann für einen
       Asylanspruch nicht ausreichen.“
       
       Shepherd ist Flugzeugmechaniker. Im Irak sollte er Apache-Kampfhubschrauber
       warten, die nach Shepherds Angaben immer wieder zu Angriffen auf
       unschuldige Zivilisten missbraucht wurden. Der EuGH muss nun auch
       entscheiden, ob eine Tätigkeit als Armee-Mechaniker für einen Asylanspruch
       genügen kann. Die EU-Kommission hält dies nicht für ausreichend, sie will
       auf „spezifische Beiträge“ zu möglichen Verbrechen abstellen, etwa das
       Beladen von Helikoptern mit Chemiewaffen.
       
       Nach Auffassung der Bundesregierung kann ein Deserteur auch dann kein Asyl
       erhalten, wenn er in seinem Heimatland einen Antrag auf
       Kriegsdienstverweigerung hätte stellen können. „Dann ist er nicht
       schutzbedürftig“, sagte die deutsche Regierungsvertreterin. In den USA gibt
       es zwar das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, aber laut Anwalt Marx nur
       für Pazifisten, die jegliche Kriege ablehnen. André Shepherd hat keinen
       derartigen Antrag gestellt. Er verweigerte sich „nur“ dem Irakkrieg.
       
       Der EuGH wird sein Urteil wohl erst Anfang 2015 verkünden. Dieses Urteil
       wird dann den EU-weiten Maßstab zur Asylanerkennung von Deserteuren
       definieren. Ob André Shepherd diesen Anforderungen genügt, muss
       anschließend das Verwaltungsgericht München entscheiden.
       
       25 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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