# taz.de -- Konzession: Gasnetz: Kartellamt schreitet ein
       
       > Die Behörde startet eine Prüfung der umstrittenen Vergabe. Ein neues
       > Gutachten spricht den Parlamentariern ein „uneingeschränktes
       > Akteneinsichtsrecht“ zu.
       
 (IMG) Bild: Jetzt hat sich auch das Bundeskartellamt in den Vergabestreit beim Berliner Gasnetz eingeschaltet. Die Behörde kann die Vergabe für nichtig erklären, wenn es aus ihrer Sicht einen Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften gegeben hat.
       
       Das Bundeskartellamt ist im Streit über das Gasnetz eingeschritten.
       Behördensprecher Kai Weidner bestätigte der taz, dass die Behörde am
       Mittwoch ein Verfahren zur Überprüfung der Konzessionsvergabe an das
       landeseigene Unternehmen Berlin Energie einleitete. Kommt sie dabei zu dem
       Ergebnis, dass die Vergabe gegen bundesrechtliche Vorschriften verstößt,
       „dann können wir sie als nichtig erklären“, sagte Weidner. Dann wäre eine
       Neuvergabe der Konzession nötig.
       
       Die Senatsverwaltung für Finanzen als Vergabestelle hatte vor vier Wochen
       bekannt gegeben, dass die Konzession zum Betrieb des Gasnetzes nicht erneut
       an den bisherigen Betreiber Gasag gehen soll. Das früher staatliche, aber
       in den 90er Jahren privatisierte Traditionsunternehmen hatte darauf eine
       Klage bei Gericht angekündigt und reichte zudem laut Bundeskartellamt eine
       Beschwerde bei der Behörde ein. Parallel dazu zweifelte auch die
       mitregierende CDU Transparenz und Rechtmäßigkeit der Vergabe an.
       
       Wer die Konzession bekommt – üblicherweise für zehn Jahre mit der
       Möglichkeit, um weitere zehn Jahre zu verlängern –, muss dafür jährlich
       sieben Millionen Euro an das Land überweisen, kassiert aber
       Durchleitungsgebühren von den Gasunternehmen, die über das Netz ihre Kunden
       versorgen. Verliert der Betreiber die Konzession, muss er das Netz seinem
       Nachfolger verkaufen. Die Berlin Energie und somit das Land müssten nach
       Schätzung von Senator Nußbaum rund eine Milliarde Euro zahlen.
       
       Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angeben dem Land Berlin bei dem
       Verfahren „informatorische Hilfe“ geleistet, war aber nach eigenen Angaben
       bei der Bewertung der Angebote und der Auswahl nicht beteiligt. Das Amt
       will auf kritische Punkte hingewiesen haben und nannte laut Sprecher
       Weidner eine zentrale Klausel „problematisch“. Nun soll die
       Senatsverwaltung Unterlagen zur Prüfung liefern.
       
       Der Senat hatte sich vor neun Tagen mit der Vergabe befasst. Was dabei
       passierte, bleibt zwischen den Koalitionspartnern umstritten. Einigkeit
       herrscht nur darüber, dass man Nußbaums Vergabeentscheidung zur Kenntnis
       genommen habe. Während die SPD jedoch meint, dies sei „zustimmend“
       geschehen, bestreitet die CDU das und kündigt eine Kontrolle im
       Abgeordnetenhaus aus. Dort soll das Thema am heutigen Donnerstag jedoch
       lediglich in die Ausschüsse verwiesen und erst nach der Sommerpause Mitte
       September diskutiert werden.
       
       Ein von der CDU-Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten der Anwaltskanzlei
       Noerr, das der taz vorliegt, spricht dem Parlament dabei große Befugnisse
       zu. Jedem einzelnen Abgeordneten stehe „ein umfassendes und
       uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht“ zu. Das Gutachten erwähnt auch die
       Möglichkeit, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
       „Das ist von uns momentan nicht geplant“, sagte der parlamentarische
       Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Heiko Melzer. Er sprach stattdessen von
       „inhaltlicher Tiefenprüfung“.
       
       ## Berlin Energie kontert
       
       Im Hauptausschuss des Parlaments wies der Chef der landeseigenen Berlin
       Energie, Wolfgang Neldner, am Mittwoch Vorwürfe zurück, das Unternehmen
       habe in den Bewerbungsunterlagen nicht haltbare Angaben gemacht. „Es war
       notwendig, jede Aussage zu belegen“, sagte Neldner und verwies auf strenge
       EU-Ausschreibungsvorgaben.
       
       Wie Neldner widersprach auch die Senatsverwaltung für Umwelt im Ausschuss
       Kritik der Grünen, wonach sich die Übernahme des Gasnetzes wegen künftig
       geringeren Gasverbrauchs angeblich nicht mehr lohne: „Wir gehen davon aus,
       dass das Netz nicht nur in seinem jetzigen Bestand bleibt, sondern
       teilweise auch noch ausgebaut werden muss.“
       
       2 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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       Die Stromnetz-Vergabe soll erst nach Anschauungsunterricht vor Gericht
       weitergehen: Gecheckt wird dort die Gasnetz-Vergabe, um Fehler zu
       vermeiden.