# taz.de -- EGMR-Urteil zu Schröder und Gazprom: Pressefreiheit gestärkt
       
       > Die Berichterstattung über Gerhard Schröders Gazprom-Engagement in der
       > „Bild“-Zeitung war zulässig, urteilt der EGMR.
       
 (IMG) Bild: Klagte – und verlor. Ex-Kanzler Gerhard Schröder.
       
       Der konkrete Fall der Bild-Zeitung, den der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag verhandelte, spielte 2005. Damals löste
       der damalige Kanzler Gerhard Schröder (SPD) durch eine absichtlich
       verlorene Vertrauensabstimmung im Bundestag überraschend Neuwahlen aus.
       
       Schröder begründete den Schritt damit, dass er sich der Unterstützung der
       rot-grünen Koalition nicht mehr sicher sei. Nach der folgenden Wahl
       übernahm eine Große Koalition unter Führung von Angela Merkel (CDU) die
       Regierung, und Gerhard Schröder erhielt wenige Wochen später einen Posten
       beim Pipeline-Projekt Nord Stream, das zum russischen Konzern Gazprom
       gehört.
       
       In dieser Situation fragte der FDP-Abgeordnete Carl-Ludwig Thiele: „Wollte
       Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren? Hatte
       er persönliche Motive, als er in politisch aussichtsloser Lage Neuwahlen
       herbeiführte?“
       
       Die Bild-Zeitung veröffentlichte Thieles Zitate in einem Artikel mit der
       Überschrift: „Schröder soll sein Russen-Gehalt offenlegen“.
       
       Auf Klage von Schröder verboten das Hamburger Landgericht und das dortige
       Oberlandesgericht die Verbreitung dieses Zitats. Die Bild-Zeitung habe
       nicht mitgeteilt, wie sehr sich Schröder im Wahlkampf engagierte.
       
       Der EGMR sah hierin nun die Anforderungen an die Presse überspannt.
       Schröder sei ein herausgehobener Politiker und müsse daher mehr aushalten
       als ein Privatmann. Außerdem stammte das Zitat von einem anderen Politiker,
       war also Teil des politischen Meinungskampfes. Zudem habe die
       Bild-Redaktion bei ihren Recherchen dreimal – erfolglos – versucht,
       Schröders Sprecher zu kontaktieren.
       
       Deutschland muss dem Bild-Herausgeber, dem Axel Springer Verlag, nun rund
       41.000 Euro für die Verfahrenskosten zahlen.
       
       10 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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