# taz.de -- Kommentar Lebenszeit Elektroartikel: Smartphone, leider abgelaufen
       
       > Baden-Württembergs Verbraucherkommission fordert ein
       > Mindesthaltbarkeitsdatum für Elektronikgeräte. Das klingt gut, bringt
       > aber nicht viel.
       
 (IMG) Bild: Lieber mehr Gewährleistung als Mindeshaltbarkeit.
       
       Der Vorschlag eines Mindesthaltbarkeitsdatums für Elektronikgeräte fällt in
       die Kategorie „klingt gut“, geht aber am Ziel vorbei. Denn er verkennt
       nicht nur, dass es bereits sinnvollere Instrumente gibt, die schlicht der
       Verbesserung bedürfen. Er ignoriert auch, wie ein Mindesthaltbarkeitsdatum
       funktioniert.
       
       Der Gedanke hinter dem Vorschlag der baden-württembergischen
       Verbraucherkommission ist natürlich gut. Aber ein Mindesthaltbarkeitsdatum
       ist eine Angabe des Herstellers, der zusagt: Bis zum aufgedruckten Datum
       ist das Produkt bei sachgemäßer Behandlung in Ordnung.
       
       Legte ein Hersteller für sein Smartphone-Modell also ein
       Mindesthaltbarkeitsdatum von einem Jahr fest, fänden sich immer noch
       Abnehmer: Etwa die, die laut ihrem Mobilfunkvertrag sowieso jedes Jahr ein
       neues Gerät bekommen.
       
       Besser wäre, die gesetzliche Gewährleistung – nicht zu verwechseln mit der
       freiwilligen Garantie mancher Hersteller – auszudehnen. Derzeit gilt sie
       nur zwei Jahre. Und hat das Gerät nach Ablauf eines halben Jahres einen
       Defekt, muss der Nutzer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand –
       in der Praxis ist das fast unmöglich und würde auch bei einem
       Mindesthaltbarkeitsdatum zum Problem. Mit einer längeren Gewährleistung und
       der Regel, dass immer der Hersteller eine Schuld des Nutzers beweisen muss,
       wäre mehr gewonnen als mit einem willkürlichen Datum.
       
       Es geht dabei – das wird angesichts intelligenter Haushaltsgeräte immer
       wichtiger – auch um Software. Daher sollten Kunden bei veralteten
       Betriebssystemen, die der Hersteller nicht mehr aktualisiert, ebenfalls ein
       Recht auf Nachbesserung haben.
       
       22 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Elektrogeräte
 (DIR) Verbraucherschutz
 (DIR) Baden-Württemberg
 (DIR) geplante Obsoleszenz
 (DIR) Stiftung Warentest
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) „Geplante Obsoleszenz“ in Geräten: Wegwerfen? Reparieren!
       
       300 Jobs geschaffen und 15.000 Tonnen Abfall vermieden – das ist die Bilanz
       des Reparaturzentrums in Wien. Es hat einen Hype im Land ausgelöst.
       
 (DIR) Stiftung Warentest über defekte Geräte: Das kurze Leben der Haushaltsgeräte
       
       Hersteller bauen Geräte nicht absichtlich so, dass sie früh verschleißen,
       sagt die Stiftung Warentest. Handys und Computer wurden aber nicht geprüft.
       
 (DIR) Kurzlebige Elektronikgeräte von HTC: Garantiert kaputt
       
       Ein Handy soll so gebaut sein, dass es nach zwei Jahren kaputtgeht. Der
       Hersteller wehrt sich gegen die Vorwürfe. Verbraucherschützer sehen ein
       systemisches Problem.