# taz.de -- Kommentar Google-Urteil: Richter dürfen laut nachdenken
       
       > Ein Verfassungsrichter hat das Urteil vom Europäischen Gerichtshof zum
       > „Recht auf Vergessen“ kritisiert. Das ist okay – bloß nicht besonders
       > klug.
       
 (IMG) Bild: Tanzt aus der Reihe: Verfassungsrichter Johannes Masing (2. von rechts).
       
       Johannes Masing ist als Verfassungsrichter in Karlsruhe für
       Meinungsfreiheit und Datenschutz zuständig. Klar, dass er sich sofort
       Gedanken machte, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte Mai sein
       Urteil zur Suchmaschine Google verkündete und ein Recht auf Bereinigung der
       Suchergebnisse zum eigenen Namen postulierte.
       
       Masing schrieb einen kritischen Vermerk, 22 Seiten lang, und verteilte ihn
       an andere Richter, Politiker, Wissenschaftler, Datenschützer und
       Journalisten. [1][Jetzt wurde das Papier bekannt,] und sofort kam die Frage
       auf: Muss solche „Post aus Karlsruhe“ nicht veröffentlicht werden?
       
       Nein, muss sie nicht. Auch ein Verfassungsrichter kann selbst entscheiden,
       wie er am öffentlichen Diskurs teilnimmt. Er kann Vorträge halten,
       Interviews geben, Fachaufsätze schreiben, ganz öffentlich. Aber er kann
       auch eine „vorläufige Einschätzung“ formulieren und sie an ausgewählte
       Personen weitergeben, um mit ihnen in eine zunächst private Diskussion
       einzutreten. So war es hier offensichtlich gedacht.
       
       Ob dieses Verfahren auch klug war, ist eine andere Frage. Dass das Papier
       früher oder später öffentlich wird, damit musste Masing rechnen. Jetzt wird
       er mit Positionen aus dem Mai zitiert, die er heute vielleicht gar nicht
       mehr vertritt.
       
       Schließlich war auch seine spontane Kritik am EuGH-Urteil teilweise
       problematisch. Sein Vorschlag, dass Bürger direkt mit den Medien streiten
       sollen, statt Anträge bei der Suchmaschine Google zu stellen, würde zwar
       die Position von Google schwächen, zugleich aber die Zensur von
       Pressearchiven ermöglichen. Für die Kommunikationsfreiheit wäre das eher
       kontraproduktiv. So gesehen ist es doch beruhigend, dass Vorschläge von
       Johannes Masing erst einmal nur „vorläufige“ waren.
       
       4 Aug 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://irights.info/artikel/verfassungsrichter-masing-eugh-droht-liberale-linien-des-aeusserungsrechts-zu-unterlaufen/23795
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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