# taz.de -- Gerichtentscheid zu Zahngold von Toten: Der letzte Glanz ist herrenlos
       
       > Wer darf nach einer Einäscherung über verbliebenes Zahngold verfügen? Mit
       > dieser Frage befasste sich das Bundesarbeitsgericht.
       
 (IMG) Bild: Laut Rechtsprechung sind Zahngold und Metalle aus Prothesen nicht automatisch Bestandteil des Erbes.
       
       ERFURT dpa | Krematorien dürfen Zahngold von Toten nach der Einäscherung an
       sich nehmen und gegebenenfalls verwerten. Das entschieden die Richter des
       Bundesarbeitsgerichtes am Donnerstag in Erfurt. In dem Fall ging es um eine
       Schadenersatzklage der Hamburger Friedhöfe gegen einen ehemaligen
       Mitarbeiter. Dieser hatte gemeinsam mit Kollegen Gold aus der Asche
       gesammelt und verkauft.
       
       Innerhalb von acht Jahren waren so rund 31 Kilogramm im Wert von mindestens
       250.000 Euro zusammengekommen. Vor Gericht stellte sich aber auch generell
       die Frage, wem das Zahngold gehört. Den Angehörigen? Dem Krematorium? Oder
       dürfen es doch Mitarbeiter verkaufen?
       
       Laut Rechtsprechung sind Zahngold und auch Metalle aus Prothesen
       „herrenlos“ und nicht automatisch Bestandteil des Erbes. Die Richter in
       Erfurt bestätigten, dass ein Krematorium gegebenenfalls über den Verbleib
       des Goldes verfügen kann. Ein Eigentum des als „herrenlos“ geltenden
       Zahngoldes sei daraus nicht abzuleiten, sagte ein Gerichtssprecher.
       
       Möglicherweise hätten Angehörige einen Anspruch auf Herausgabe. Das Gericht
       wies die Klage an das Hamburger Landgericht zurück. Unter anderem hatte der
       Vorsitzende Richter Friedrich Hauck Zweifel an den Beweislage. Der Mann war
       im Juni in einem strafrechtlichen Verfahren zu einer Bewährungsstrafe wegen
       Störung der Totenruhe verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht
       rechtskräftig.
       
       Der heute 56-Jährige hatte zwischen 2003 und 2011 gemeinsam mit seiner
       mittlerweile gestorbenen Frau und Kollegen hundertfach wertvolle Metalle
       aus der Asche an sich genommen. Der ehemalige Bediener der
       Einäscherungsanlage des Krematoriums war von seinem Arbeitgeber bereits
       2005 schriftlich darauf hingewiesen worden, keinen Schmuck oder Zahngold zu
       sammeln. Als er es dennoch tat, wurde ihm fristlos gekündigt.
       
       21 Aug 2014
       
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