# taz.de -- BGH-Urteil zu „Legal High“-Mischung: Drogen sind keine Medikamente
       
       > „Legal High“-Mischungen sind keine Medikamente, hat der BGH entschieden.
       > Deshalb können Anbieter auch nicht nach dem Arzneimittelgesetz angeklagt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Kein Medikament: Legal-High-Mischung „Spice“.
       
       KARLSRUHE dpa | Es ist ein Rückschlag für Ermittler im Kampf gegen neue
       Drogen: Berauschende Kräutermischungen fallen nach einer Entscheidung des
       Bundesgerichtshof (BGH) nicht unter das Arzneimittelgesetz. Dieser Spruch
       des BGH wurde am Montag bekannt. Ermittler zeigen sich schockiert.
       
       „Das erschwert unserer Arbeit“, sagte Claudia Krauth von der Stuttgarter
       Staatsanwaltschaft. Jetzt gebe es kaum noch eine rechtliche Handhabe gegen
       die Täter.
       
       Das Betäubungsmittelgesetz greift häufig nicht. Denn die Kräutermischungen
       enthalten synthetischen Drogenstoffe. Durch eine kleine Änderung der
       chemischen Struktur können Drogenköche neue psychoaktive Stoffe
       produzieren, die dann nicht unter bisherige Verbote fallen. Das
       Arzneimittelgesetz diente daher oft als Weg, um Täter zu bestrafen.
       
       Die BGH-Richter sprachen einen Mann vom Vorwurf des „Inverkehrbringens von
       Arzneimitteln“ frei. Das Landgericht im niedersächsischen Lüneburg hatte
       ihn zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, da er in
       seinem Laden „Alles rund um Hanf“ eine Kräutermischung als sogenanntes
       „Legal High“ verkauft hatte. Die Kräuter wurden von den Kunden als
       Cannabis-Ersatz geraucht.
       
       Der BGH hat die Gründe für sein Urteil bisher nicht veröffentlicht. Die
       Richter setzten aber eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes um.
       Dieser hatte im Juli entschieden, dass derartige Designerdrogen nach
       europäischem Recht keine Arzneien sind.
       
       Die zum großen Teil in Asien produzierten Drogen werden als Badesalz,
       Kräutermischung, Luft-Erfrischer oder Pflanzendünger verpackt und verkauft,
       ohne die wirklichen Inhaltsstoffe anzugeben. Der Konsum ist alles andere
       als harmlos: Die Symptome reichen von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu
       Ohnmacht und Wahnvorstellungen. In Deutschland wurden mehrere Todesfälle
       bekannt.
       
       Eine Bestrafung wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommt
       dennoch nur in krassen Einzelfällen in Betracht: Die Staatsanwaltschaft
       muss dafür unter anderem nachweisen, dass der Konsument genau durch das
       Rauchen von dieser oder jener Mischung geschädigt wurde.
       
       30 Sep 2014
       
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