# taz.de -- Karlsruher Urteil zu DDR-Erziehung: Mehr Gerechtigkeit für Heimkinder
       
       > Rehabilitierungsanträge werden für Bewohner von DDR-Heimen einfacher: Der
       > Stand der Pädagogik in der DDR darf nicht mehr Grund zur Ablehnung sein.
       
 (IMG) Bild: So sah es im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau (Sachsen) aus.
       
       KARLSRUHE dpa | Rehabilitierungsanträge ehemaliger DDR-Heimkinder dürfen
       nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht allein mit dem
       Hinweis abgelehnt werden, dass die Einweisung damals dem Stand der
       Pädagogik entsprochen habe.
       
       Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hoben die Karlsruher
       Richter eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg auf. Das
       OLG sei seiner Amtsermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen und
       habe damit das Recht des heute erwachsenen Klägers auf effektiven
       Rechtsschutz verletzt.
       
       Der Mann war in der DDR von 1961 bis 1966 und 1967 bis 1970 in Kinderheimen
       untergebracht und hatte 2006 seine Rehabilitierung beantragt. 2007 wies das
       Landgericht Magdeburg den Antrag zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die
       Einweisung nach dem Stand der pädagogischen Wissenschaften von 1961 mit
       wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung
       unvereinbar gewesen sei. Das OLG bestätigte diesen Beschluss.
       
       Die Verfassungsrichter halten es aber für nicht ausgeschlossen, dass der
       Kläger ins Heim kam, weil seine Mutter „unter Kontrolle“ gehalten werden
       sollte, nachdem ihr Bruder illegal die DDR verlassen hatte. „Seine
       Außenkontakte waren erheblich eingeschränkt“, so die Richter. Keine
       individuelle Rückzugsmöglichkeit, keine Bewegungsfreiheit oder individuelle
       Freizeit zu altersgerechtem Spiel – das habe nichts mit „altersgerechten
       Freiheitsbeschränkungen“ zu tun gehabt (2 BvR 2782/10).
       
       23 Oct 2014
       
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