# taz.de -- Europäisches Urteil zu Energietarifen: Unrechte Preiserhöhungen
       
       > Die deutschen Preisvorschriften für Strom und Gas von 2005 bis 2008
       > verstoßen gegen europäisches Recht. Das entschied jetzt der Europäische
       > Gerichtshof.
       
 (IMG) Bild: Es rattert und rattert und rattert …
       
       LUXEMBURG/DÜSSELDORF afp | Bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas müssen
       die Verbraucher schon vorab über die Gründe informiert werden. Allein ein
       nachträgliches Kündigungsrecht reicht nicht aus, wie am Donnerstag der
       Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach verstießen
       die deutschen Preisvorschriften von 2005 bis 2008 gegen europäisches Recht.
       
       Nach den damaligen Bestimmungen konnten die Versorgungsbetriebe Strom- und
       Gaspreise teilweise einseitig ändern, ohne hierfür die Gründe anzugeben.
       Betroffen waren sogenannte Tarifkunden, das sind meist langjährige Kunden
       mit eher geringem Verbrauch. Ihnen stand lediglich im Nachhinein ein
       Kündigungsrecht zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte zwei Streitfälle dem
       EuGH vor.
       
       Wie nun die Luxemburger Richter betonten, fordert das EU-Recht mehr
       Transparenz. Zudem sehe es nicht nur ein Kündigungsrecht vor, sondern auch
       die Möglichkeit, dass Kunden gegen eine Preiserhöhung klagen. Um diese
       Rechte wahrnehmen und sachgerecht entscheiden zu können, müssten sie
       „rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Änderung über deren Anlass,
       Voraussetzungen und Umfang informiert werden“, urteilte der EuGH.
       
       Abschließend muss nun wieder der BGH über den Streit entscheiden. Als
       Konsequenz des Luxemburger Urteils müssen aber wohl zumindest Tarifkunden,
       die sich gegen damalige Preiserhöhungen gewehrt haben, diese nicht
       bezahlen. Der EuGH lehnte es ausdrücklich ab, die rückwirkenden
       Auswirkungen seines Urteils zeitlich zu begrenzen. Es sei nicht erkennbar,
       dass dies „die gesamte Branche der Strom- und Gasversorgung in Deutschland
       erschüttern“ werde.
       
       ## Verbraucherschützer sind erfreut
       
       Der Bundesverband Verbraucherzentrale begrüßte die Entscheidung des EuGH:
       „Das Urteil ist ein gutes Urteil, weil es für Transparenz sorgt und die Tür
       für Rückforderungsansprüche betroffener Kunden offen lässt“, sagte der
       Energiereferent des Verbandes, Thorsten Kasper, der Neuen Osnabrücker
       Zeitung. 
       
       Für Rückzahlungsansprüche sollten Verbraucher von einer dreijährigen
       Verjährungsfrist ausgehen, teilte die Verbraucherzentrale
       Nordrhein-Westfalen mit. Wer Ansprüche aus Rechnungen von 2011 wahren
       wolle, solle jetzt reagieren und „klagen oder einen Mahnbescheid
       beantragen“. Dies sei aber nur Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung zu
       empfehlen, warnten die Verbraucherschützer. (Az: C-359/11 und C-400/11)
       
       23 Oct 2014
       
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