# taz.de -- Ferienwohnung in Berlin: Internetverbot für Ordnungsamt
       
       > Das Verbot von Ferienwohnungen steht auf der Kippe: Die Bezirke dürfen
       > nicht auf Internetportalen nach illegalen Angeboten suchen.
       
 (IMG) Bild: Klein, praktisch, aber oft illegal: Küche einer Ferienwohnung in Berlin.
       
       Mit einem Paukenschlag durchkreuzt der Landesdatenschutzbeauftragte das
       Verbot von Ferienwohnungen, das Berlin nach jahrelanger Debatte beschlossen
       hatte: Er hat verfügt, dass die Bezirke nicht im Internet nach den dort
       angebotenen Ferienwohnungen suchen dürfen. Damit können die Bezirke das
       Verbot faktisch nicht mehr durchsetzen, erklärte der im Bezirk Mitte für
       Soziales und Bürgerdienste zuständige Stadtrat Stephan von Dassel (Grüne)
       am Donnerstag. Jetzt muss das Abgeordnetenhaus das Gesetz nachbessern.
       
       Mit dem Gesetz sollte vor allem die Nutzung von Mietwohnungen als
       Ferienwohnungen unterbunden werden. Dies sollte den Mietmarkt entspannen
       und Preissteigerungen entgegenwirken. Senat und Bezirke gehen davon aus,
       dass es in Berlin rund 12.000 Wohnungen gibt, die unter das Verbot fallen.
       Rund 4.000 sollen es allein im Bezirk Mitte sein, auch in
       Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es
       überdurchschnittlich viele solcher Angebote für Touristen.
       
       Bis zum 31. Juli hatten die Ferienwohnungsanbieter die Möglichkeit, die
       Wohnungen bei den Bezirken zu melden, um eine befristete
       Übergangsgenehmigung für zwei Jahre zu erhalten. Von dieser Möglichkeit
       machten allerdings nur rund ein Drittel der Betreiber Gebrauch. Bis Ende
       September gab es insgesamt 6.000 Meldungen, teilweise in Form von
       Bürgerhinweisen, aber auch durch Antragsteller, die um eine Nachfrist
       baten. Daher wollten die Bezirke nunmehr die einschlägigen Internetportale
       systematisch durchforsten, um illegalen Anbietern auf die Spur zu kommen.
       Von Dassel hatte daher angeregt, dass ein Auftrag für ein Programm
       ausgeschrieben werde, das diese Daten ermittelt und zuordnet, da bei vielen
       Angeboten Vermittler wie AirBnB und HouseTrip zwischengeschaltet werden.
       
       Doch Paragraf 5 des Gesetzes, das die Ferienwohnungen verbietet, erlaubt
       nur die Datenabfrage bei Bürger-, Wirtschafts- und Grundbuchämtern, im
       Handelsregister und bei der Investitionsbank Berlin. Auf Nachfrage, so der
       Stadtrat, habe man ihm bei der Senatsverwaltung erklärt, diese Aufzählung
       sei „abschließend“, eine Nutzung von Internetdaten scheide daher aus.
       
       Von Dassel stellt sich jetzt die Frage, ob dies „Absicht oder
       Dilettantismus“ bei der Formulierung des Gesetzes gewesen sei. „Die ganze
       Welt nutzt das Internet, um Ferienwohnungen zu betreiben und zu nutzen, und
       wir dürfen das nicht.“ Nicht einmal Printmedien könnten herangezogen
       werden. Das sei „bizarr“. Während die illegalen Anbieter nun darauf hoffen
       könnten, bis auf Weiteres unentdeckt zu bleiben, seien diejenigen, die ihre
       Wohnungen gemeldet haben und lediglich eine zweijährige Übergangsfrist
       erhalten, „die Gelackmeierten“.
       
       Der Stadtrat hat sich in dieser Angelegenheit schriftlich an den
       zuständigen Senator für Stadtentwicklung, Michael Müller (SPD), sowie an
       die wohnungspolitischen Sprecher aller Fraktionen im Abgeordnetenhaus
       gewandt, bislang aber keine Rückmeldung erhalten. Von Dassel fordert, dass
       das Gesetz so schnell wie möglich rechtssicher nachgebessert wird, da
       andernfalls das Verbot von Ferienwohnungen faktisch nicht möglich sei.
       
       Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigte auf
       taz-Nachfrage den Eingang des Schreibens. Man werde die Problematik prüfen,
       teilte sie mit. Dabei gehe es sowohl um mögliche Hemmnisse bei der
       Durchsetzung des Verbots als auch um Belange des Datenschutzes. Für die
       Betreiber von illegalen Ferienwohnungen dürfte dies eine gute Nachricht
       sein: Sie haben erst mal nichts zu befürchten.
       
       30 Oct 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rainer Balcerowiak
       
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