# taz.de -- Wohnen in Berlin: Zweckentfremdung je nach Bezirk
       
       > Die Bezirke Mitte und Treptow-Köpenick wollen das Ferienwohnungsverbot
       > strikt umsetzen. Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg sind etwas lockerer.
       
 (IMG) Bild: Illegale Ferienwohnung oder erlaubte Privatvermietung? Kommt auf den Bezirk an!
       
       Während der eigenen Urlaubsreise vermietet eine Familie ihre Wohnung an
       Touristen, die ein paar Tage in Berlin verbringen. Dieses Modell des
       Wohnungsteilens, organisiert mittels der Internetbörse Airbnb und ähnlicher
       Seiten, kann in einigen Bezirken kaum noch stattfinden. Unter anderem Mitte
       und Köpenick versuchen, solche Vermietungen zu unterbinden. Aber die
       Anwendung des Gesetzes gegen Zweckentfremdung von Wohnraum variiert stark:
       Pankow und Kreuzberg sind wesentlich nachgiebiger.
       
       ## Zweckentfremdung
       
       „Eine mehr als einmalige Vermietung als Ferienwohnung ist eine
       Zweckentfremdung“, heißt es beim Bezirk Mitte klipp und klar. Übernachten
       ein paar Spanier oder Franzosen für mehrere Nächte bei Berlinern und
       bezahlen dafür einige hundert Euro, ist das demnach nur beim ersten Mal in
       Ordnung, beim zweiten Mal dann schon nicht mehr. Dann müssen die
       Hauptmieter oder Eigentümer der Wohnung die Vermietung an Touristen beim
       Bezirk anmelden und genehmigen lassen.
       
       Wie fällt die Entscheidung des Bezirksamts Mitte aus? „Eine Genehmigung
       stellt die Ausnahme dar, da die Verordnung gerade zum Zweck des Schutzes
       von Wohnraum erlassen wurde.“ Köpenick handhabt die Anträge ähnlich: „Es
       ist in der Regel davon auszugehen, dass keine Genehmigung erteilt werden
       kann.“ Das entsprechende Gesetz zum Verbot von Zweckentfremdungen ist seit
       Mai dieses Jahres in Kraft. Abgeordnetenhaus und Senat wollen damit
       verhindern, dass weitere Miet- und Eigentumswohnungen in Feriendomizile
       umgewandelt werden.
       
       Angeblich rund 12.000 Wohnungen dienen mittlerweile bereits dazu,
       zusätzliche Einkommen zu erwirtschaften. Preise zwischen 50 und 100 Euro
       pro Übernachtung sind durchaus üblich. Da mag es manchem Einheimischen
       lukrativ erscheinen, Wohnungen gleich komplett an ständig wechselnde
       Berlin-Besucher zu vermieten. Der Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain ist
       dagegen nicht so strikt wie Mitte und Köpenick. Die Vermietung an Touristen
       solle nur in überschaubarem Rahmen bleiben und dürfe nicht überwiegend
       kommerziellen Interessen dienen, so Sascha Langenbach, der Sprecher des
       Bezirksamtes. „In solchen Fällen ist auch keine Anmeldung nötig.“
       
       Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen könnten in diesem Bezirk ihre
       Bleibe also nach wie vor auch mehrere Wochen pro Jahr an wechselnde
       Berlin-Reisende vermieten. Diese Linie erscheint plausibel, weil sich die
       Nutzung von Privatwohnungen nicht ändert, wenn sporadisch Touristen dort
       wohnen.
       
       Und wie zieht der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Grenze?
       Privatwohnungen dürfen nicht vorwiegend kommerziell genutzt werden, heißt
       es. Das sei dann der Fall, wenn die Vermietung beispielsweise länger als
       ein halbes Jahr dauere oder die Einnahmen durch die Vermietung an Touristen
       das Drei- oder Vierfache der normalen Miete betrügen.
       
       ## Kontrolle schwierig
       
       Pankow legt die Grenze anders fest: Dort toleriert man eine zweiwöchige
       Vermietung an Touristen einmal pro Jahr. Das Bezirksamt
       Kreuzberg-Friedrichshain ist auch deshalb so großzügig, weil die zeitweise
       Weitergabe kaum zu kontrollieren und deshalb nicht zu unterbinden sei.
       
       Die Kontrolle dürfte jedoch auch für andere Bezirke ein Problem darstellen:
       Laut Zweckentfremdungsgesetz ist es den Ämtern nicht erlaubt, im Internet
       zu recherchieren, um Ferienwohnungen zu entdecken. Airbnb liegt also
       außerhalb ihrer Reichweite. Die harte Handhabung in Bezirken wie Mitte und
       Köpenick gilt für alle Wohnungen, bei denen die Vermietung an Touristen dem
       Bezirk nicht bis Ende Juli 2014 angezeigt worden ist. Haben sich die
       Besitzer vorher gemeldet, können sie eine zweijährige Übergangsfrist
       nutzen.
       
       5 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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