# taz.de -- Urteil in Hamburg: Richter fordern bessere Luft
       
       > Das Verwaltungsgericht gibt einer Klage statt und fordert von Hamburg
       > Maßnahmen für bessere Luftqualität. Die EU droht mit hohen Geldstrafen.
       
 (IMG) Bild: Bessere Luft durch weniger Abgase: Mehr Tempo-30-Zonen wären eine Möglichkeit, das zu erreichen.
       
       HAMBURG taz | Hamburg muss mehr für die Luftverbesserung unternehmen. Das
       Verwaltungsgericht gab am Donnerstag der Klage der Umweltorganisation BUND
       und eines Bürgers statt. Die Stadt sei verpflichtet, „in den
       Luftreinhalteplan Maßnahmen aufzunehmen, die zu einer möglichst schnellen
       Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen sollen“.
       
       Eine konkrete Vorgabe wie zum Beispiel die Einführung einer Umweltzone
       machte das Gericht nicht, die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde
       zugelassen. „Das ist ein guter Tag für die Lebensqualität in Hamburg“,
       freute sich dennoch der Landesgeschäftsführer des BUND, Manfred Braasch.
       
       Seit 2010 verstößt Hamburg gegen die EU-Grenzwerte für die
       Schadstoffbelastung in der Atemluft, nach Berechnungen des BUND seien mehr
       als 200.000 HamburgerInnen davon betroffen. Stickstoffdioxid gilt als
       Auslöser für Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten.
       
       Für etwa drei Viertel dieser Emissionen ist unstrittig der Autoverkehr
       verantwortlich. Auch die Rechtsvertreter der Stadt räumten bei der
       mündlichen Verhandlung vor dem Gericht am Mittwoch ein, dass an vier
       Luftmessstellen in der Stadt die Grenzwerte permanent um bis zu 50 Prozent
       überschritten werden. Jedoch sei der Trend rückläufig, nach 2020 könnten
       die Grenzwerte möglicherweise eingehalten werden. Andere und rascher
       wirksame Maßnahmen, um die Luftqualität umgehend zu verbessern, seien
       „unverhältnismäßig“.
       
       ## Umweltzonen, Stadtbahn, Tempo-Limits
       
       Das aber dauert dem BUND und dem privaten Kläger aus Altona zu lange. Sie
       wollen Hamburg zwingen, zügig weitere Maßnahmen einzuleiten, so Braasch.
       Hamburg gehe es wie vielen anderen Städten in Europa.
       
       Andernorts aber sei „ein breiter Instrumentenmix“ aus Umweltzonen,
       Stadtbahn, Tempo-Limits oder Förderung des Radverkehrs angewendet worden.
       Hamburg habe „nicht alles getan, was getan werden kann und muss“,
       kritisierte Braasch.
       
       In der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Claus von Schlieffen
       darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung die Überschreitung von
       Grenzwerten „so kurz und gering wie möglich gehalten werden“ müsse. Ob der
       Plan des Hamburger SPD-Senats, nach 2025 mit dem Bau einer neuen U-Bahn zu
       beginnen, diesem Anspruch genüge, sei zweifelhaft. Nach einem Urteil des
       Europäischen Gerichtshofes müssten entsprechende Maßnahmen „rasch wirksam
       und zielgerichtet“ sein. Welche das im Einzelnen seien, lässt das Gericht
       vorerst offen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt erst in einigen
       Wochen vor.
       
       Der Gerichtsbeschluss sei „die Quittung für jahrelanges Nichtstun der SPD
       im Umwelt- und Klimaschutz“, kommentierte der grüne Fraktionsvorsitzende in
       der Bürgerschaft, Jens Kerstan. Der Senat müsse „die Gesundheit von
       Tausenden HamburgerInnen endlich ernst nehmen“. CDU und FDP warnten
       hingegen vor „grünen Anti-Autofahrer-Schnellschüssen“.
       
       Sie kündigten übereinstimmend an, „Umweltzone, City-Maut oder Tempolimits
       nicht mitzutragen“. Senatssprecher Christoph Holstein erklärte
       schmallippig, weitere Optionen zur Verbesserung der Luft wären nicht von
       Hamburg, sondern nur auf Bundes- und EU-Ebene umzusetzen. Deshalb werde die
       Stadt Berufung einlegen.
       
       Bis Anfang Dezember allerdings muss Hamburg der EU-Generaldirektion Umwelt
       mitgeteilt haben, welche zusätzlichen Maßnahmen geplant oder bereits
       ergriffen wurden, um den Verpflichtungen zur Luftreinhaltung nachzukommen.
       Dies hatte die EU im September angemahnt und Strafzahlungen in
       Millionenhöhe angedroht – für jeden Tag des Nichtstuns.
       
       6 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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