# taz.de -- Verhandlung vor dem Landgericht Köln: Middelhoff kommt nicht an Millionen
       
       > Schlechte Aussichten für die Klage des Ex-Arcandor-Chefs gegen die Bank
       > Sal. Oppenheim: Der Richter sieht keinen „Anspruch auf Rückzahlung“.
       
 (IMG) Bild: Landgericht Köln: Middelhoff scheint hier keinen Stich machen zu können
       
       KÖLN taz | Weiterer Tiefschlag für den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas
       Middelhoff: Die Aussichten, per Klage an seine von der Bank Sal. Oppenheim
       als Pfand festgehaltenen Millionen zu kommen, sind schlecht. Nach
       derzeitigem Sach- und Streitstand sehe er „recht ungünstige Aussichten für
       die Klage“, sagt Richter Stefan Singbartl bei der mündlichen Verhandlung
       vor dem Landgericht Köln am Dienstag.
       
       Middelhoff war nicht anwesend, obwohl der Richter ursprünglich sein
       persönliches Erscheinen angeordnet hatte. Nach einem Haftprüfungstermin am
       Montag hat das Landgericht Essen ihn nicht auf freien Fuß gesetzt. Der
       61-Jährige war am Freitag wegen Untreue zulasten von Arcandor zu drei
       Jahren Gefängnis verurteilt worden.
       
       Das Ehepaar Middelhoff verlangt von der mittlerweile zur Deutschen Bank
       gehörenden Bank Sal. Oppenheim die Auszahlung von Festgeldern in Höhe von
       23 Millionen Euro. Zudem wollen die beiden die Rückabwicklung ihrer
       Beteiligungen an acht Fonds durchsetzen, darunter vier Fonds mit ehemaligen
       Karstadt-Immobilien. Für die Beteiligungen hatten sie Kredite bei Oppenheim
       aufgenommen. Insgesamt soll es um 100 Millionen Euro gehen. Der Streitwert
       im Prozess liegt bei 30 Millionen Euro, weil das die Obergrenze für
       Zivilverfahren ist.
       
       Die Middelhoffs argumentieren, das Bankhaus habe sie über die Person des
       Vermögensberaters Josef Esch falsch beraten, etwa nicht auf die Risiken der
       Anlage hingewiesen. Die Bank verweigert die Herausgabe des Geldes, weil sie
       auf die Bedienung der Kredite besteht, und hat Gegenklage eingereicht.
       
       ## Das Gericht hat Zweifel
       
       „Wir sehen erst mal nicht, dass grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung
       besteht“, sagte der Richter. Die beklagte Bank habe ein Pfandrecht. Das
       Gericht hat Zweifel, dass zwischen Bank und Manager überhaupt ein Vertrag
       über Anlageberatung zustande gekommen ist. Selbst wenn, würde der Vorwurf
       Falschberatung wohl nicht greifen – schließlich war Middelhoff als
       Topmanager bestens über Anlagerisiken bei Karstadt-Immobilien im Bilde.
       Auch seien die meisten möglichen Ansprüche verjährt. Das Urteil wird am 3.
       Februar 2015 verkündet.
       
       Middelhoff und Sal. Oppenheim liegen seit der Insolvenz des von ihm in
       Arcandor umbenannten Karstadt-Konzerns im Clinch. Middelhoff hatte mit
       Hinweis auf sein bei der Bank liegendes Geldes stets bestritten, dass er
       pleite ist. Gläubiger fordern Millionen von ihm.
       
       18 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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