# taz.de -- Haftbedingungen von Thomas Middelhoff: Zweifel am Schlafentzug-Vorwurf
       
       > Eine Expertin bezweifelt, dass Middelhoff alle 15 Minuten zur
       > Lebenskontrolle geweckt wurde. Dessen Millionen-Prozess gegen die Bank
       > Sal. Oppenheim verzögert sich.
       
 (IMG) Bild: Ist zur Kontrolle von Suizidverdächtigen eigentlich ausreichend: die Kostklappe in der Zellentür.
       
       BERLIN afp | Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im
       Gefängnis, Katharina Bennefeld-Kersten, hat erhebliche Zweifel an dem
       Vorwurf, dass der frühere Topmanager Thomas Middelhoff in Haft über Wochen
       alle 15 Minuten geweckt wurde. Es sei die Rede davon gewesen, dass immer
       wieder die Tür zu Middelhoffs Zelle geöffnet, das Licht angemacht und
       überprüft worden sei, ob dieser noch lebend im Bett liege, sagte
       Bennefeld-Kersten, die ehemalige Leiterin der JVA Celle, am Donnerstag
       [1][article_id=316520:im Deutschlandradio Kultur]. „Ich glaube, das wird
       nicht so gewesen sein.“
       
       Eine solche Überwachung brauche zu viel Personal. Ein Bediensteter dürfe
       eine Zellentür in der Nacht alleine nicht öffnen. Vermutlich sei die
       Überwachung von Middelhoff wegen Suizidgefahr über die sogenannte
       Kostklappe erfolgt. Durch die Kostklappe könne einfach gesehen werden, ob
       es einen Suizidversuch gegeben habe.
       
       Die Anwälte Middelhoffs hatten den Vorwurf erhoben, dass diesem über Wochen
       Schlaf entzogen wurde. Sie beantragten Haftprüfung, weil Middelhoff ihrer
       Ansicht nach haftunfähig ist. Die Ärzte gingen demnach von einer seltenen
       Autoimmunkrankheit aus, die sich unter den Haftbedingungen verschlechterte.
       
       Middelhoff war am 14. November 2014 vom Essener Landgericht wegen Untreue
       und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und in
       Untersuchungshaft genommen worden. Der Bundesgerichtshof wird wohl erst in
       einigen Monaten über seine Revision entscheiden.
       
       ## 100 Millionen Euro Schadensersatz
       
       Ein Urteil im Kölner Zivilprozess von Middelhoff gegen das Bankhaus Sal.
       Oppenheim ist derweil in weite Ferne gerückt. Middelhoff fordert gut 100
       Millionen Euro von seiner früheren Hausbank als Schadenersatz. Er sei bei
       der Anlage in mehrere Fonds falsch beraten worden. Doch weil er Ende März
       Privatinsolvenz beantragte, sei das Verfahren nach der Zivilprozessordnung
       unterbrochen worden, teilte das Kölner Landgericht am Donnerstag auf
       Anfrage mit. Zuvor hatte es die Prozessbeteiligten informiert.
       
       Sal. Oppenheim wiederum fordert mehr als 100 Millionen Euro von Middelhoff
       im Rahmen einer Widerklage. Er habe Darlehen nicht zurückgezahlt. Zu
       Prozessbeginn im November 2014 hatte der Vorsitzende Richter Stefan
       Singbartl dem Kläger wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Er sprach von
       „recht ungünstigen Aussichten für die Klage“. Singbartl sagte damals, er
       habe „ziemliche Probleme mit der Substanz des klägerischen Vortrags“. Das
       Urteil war zunächst Anfang Februar erwartet worden, hatte sich dann aber
       verzögert.
       
       Wie es nun weitergeht, ist offen. Eine Gerichtssprecherin erklärte, laut
       Zivilprozessordnung sei es auch möglich, dass der vorläufige
       Insolvenzverwalter eine Fortsetzung des Verfahrens beantrage. Middelhoff
       hatte am 31. März beim Amtsgericht Bielefeld Privatinsolvenz beantragt. Zum
       vorläufigen Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Thorsten Fuest bestellt
       worden.
       
       9 Apr 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.deutschlandradiokultur.de/ehemaliger-topmanager-middelhoff-zweifel-am-behaupteten.1008.de.html?dram
       
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