# taz.de -- Erdgasförderung in Deutschland: Fracking in Schutzgebieten möglich
       
       > Der Gesetzentwurf für das umstrittene Fracking steht. Es soll zwar mehr
       > Auflagen als bisher geben – aber weniger als geplant.
       
 (IMG) Bild: 11.10.2014: Protest gegen Fracking in Pfullendorf, Baden-Württemberg.
       
       BERLIN taz | Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat den
       Gesetzentwurf zur Regelung der umstrittenen Fördermethode Fracking
       verteidigt. Sie werde künftig „nur noch unter schärfsten Auflagen“ möglich
       sein, sagte Hendricks. Der Gesetzentwurf ist nach langen
       Auseinandersetzungen mit dem CDU-geführten Kanzleramt am Donnerstag zur
       Abstimmung an die anderen Ministerien geschickt worden. Im Vergleich zu den
       Eckpunkten, auf die sich Umwelt- und Wirtschaftsministerium bereits im
       Sommer geeinigt hatten, werden die Einschränkungen darin aufgeweicht.
       
       Beim Fracking wird mit Chemikalien und Sand versetztes Wasser mit hohem
       Druck in tiefe Gesteinsschichten gepresst, um das darin eingeschlossene
       Erdöl oder -gas freizusetzen. Kritiker befürchten eine Verunreinigung des
       Trinkwassers durch die Fracking-Flüssigkeit oder das bei der Förderung
       freigesetzte Lagerstättenwasser, das meist mit Schadstoffen belastet ist.
       
       Konventionelles Fracking, bei dem in Deutschland Gas aus meist in großer
       Tiefe liegenden Sandsteinschichten gelöst wird, wurde vor allem in
       Niedersachsen auch in der Vergangenheit schon eingesetzt. Diese Technik
       soll außerhalb von Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebieten erlaubt
       bleiben. In sogenannten „Natura 2000“-Gebieten, die nach der europäischen
       Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützt sind, kann diese Art von
       Fracking – anders als in den Eckpunkten geplant – hingegen genehmigt
       werden. In jedem Fall ist künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung
       erforderlich; zudem darf die verwendete Flüssigkeit allenfalls schwach
       wassergefährdend sein.
       
       Das stärker umstrittene unkonventionelle Fracking von Gas aus höher
       gelegenen Schiefer- und Kohleflözgesteinen gelöst wird, sollte oberhalb von
       3.000 Metern Tiefe zunächst gar nicht kommerziell gefördert werden dürfen.
       
       ## Kommerzielle Förderung genehmigen
       
       [1][Auch dieses Verbot wird aufgeweicht], bestätigte das Umweltministerium:
       Unternehmen können außerhalb von Schutzgebieten zunächst Probebohrungen
       beantragen, deren Ergebnisse dann von einer sechsköpfigen
       Experten-Kommission ausgewertet werden. In dieser sollen Wissenschaftler
       aus Landes- und Bundesbehörden sowie drei Forschungsinstituten sitzen.
       
       Sofern die Kommission die Förderung in der betroffenen geologischen
       Formation mehrheitlich für unbedenklich hält und das Umweltbundesamt die
       verwendete Fracking-Flüssigkeit als nicht wassergefährdend eingestuft hat,
       können die zuständigen Landesbehörden eine kommerzielle Förderung
       genehmigen. Eine Pflicht zur Genehmigung durch die Behörden bestehe nicht,
       betonte das Umweltministerium. Allerdings sei damit zu rechnen, dass
       Unternehmen Klage erheben, wenn die Behörden einen Antrag auf kommerzielles
       Fracking nach einer erfolgreichen Probebohrung trotz eines positiven Votums
       der Kommission nicht genehmigen, hieß es.
       
       20 Nov 2014
       
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