# taz.de -- Raubkunst soll zurück an Besitzer gehen: Berner Museum tritt Gurlitts Erbe an
       
       > Das Kunstmuseum Bern übernimmt das umstrittene Gurlitt- Erbe: „Entartete“
       > Kunst aus Museumsbestand soll in die Schweiz, Raubkunst soll an die Erben
       > der Besitzer gehen.
       
 (IMG) Bild: Christoph Schäublin ist mit dem Kunstmuseum Bern Alleinerbe.
       
       BERLIN dpa | Das Kunstmuseum Bern nimmt das Erbe des Kunstsammlers
       Cornelius Gurlitt an. Das bestätigte der Stiftungsratspräsident des
       Museums, Christoph Schäublin, am Montag in Berlin. Kunstwerke, die unter
       dem Verdacht der Raubkunst stehen, sollen aber in Deutschland bleiben und
       an die Berechtigten zurückgegeben werden. Dies teilten Schäublin und
       Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Montag in Berlin mit.
       
       Sie unterzeichneten gemeinsam mit dem bayerischen Justizminister Winfried
       Bausback (CSU) eine Vereinbarung zum Umgang mit dem Gurlitt-Nachlass.
       Deutschland verpflichtet sich demnach, die Kosten für die Rückgabe von
       Bildern, die sich als NS-Raubkunst erweisen, zu übernehmen. Grütters
       betonte, die Aufarbeitung nationalsozialistischen Kunstraubs gehe weit über
       die rechtliche Dimension hinaus. Deutschland wolle seiner Verantwortung
       auch moralisch gerecht werden.
       
       Von den Nazis als „entartet“ diffamierte Kunst, die einst aus deutschen
       Museen entfernt wurde, soll in die Schweiz gehen. Gurlitts Geschäftsbücher
       sollten noch am Montag in die Online-Datenbank [1][Lostart] eingestellt
       werden. Schäublin betonte, Bern beteilige sich aktiv an der Erforschung der
       Herkunft der Bilder.
       
       Der im Mai gestorbene Cornelius Gurlitt, Sohn eines NS-Kunsthändlers, hatte
       das [2][Berner Museum als Alleinerben eingesetzt]. Seine Sammlung umfasst
       mehr als 1500 Bilder, darunter wertvolle Werke etwa von Matisse, Picasso,
       Renoir und Monet. Kurz vor seinem Tod hatte er einen Vertrag mit der
       Bundesregierung unterzeichnet, in dem er die weitere Erforschung seiner
       Sammlung [3][auf Nazi-Raubkunst zusicherte] ([4][taz-Kommentar]). Die
       Vereinbarung zwischen Bern, Bund und Bayern fußt auf diesem Vertrag.
       
       Eine Cousine zweifelt das Testament des Kunsthändlers allerdings an und
       beantragte beim zuständigen Amtsgericht in München einen Erbschein, wie das
       Gericht am Montag bestätigte.
       
       24 Nov 2014
       
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