# taz.de -- Prozess um Ausweisung von Deniz B.: 10 Jahre Deutschland-Verbot
       
       > Keine Anklage, kein Ermittlungsverfahren, keine Vorstrafen: Doch die
       > Justiz droht Deniz B. mit Sanktionen, weil er ein PKK-Funktionär sein
       > soll.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen das PKK-Verbot am 29. November in Frankfurt. Dieses hat Deniz B. in die Mühlen der Justiz geraten lassen.
       
       BERLIN taz | Vor dem Verwaltungsgericht in Köln beginnt am Dienstag der
       Prozess um die Ausweisung von Deniz B.. Dem 33-jährigen Kurden wird
       vorgeworfen, für die PKK in Deutschland politisch aktiv gewesen zu sein.
       Die Behörden betrachten ihn deshalb als Gefahr, die Ausländerbehörde in
       Bergisch Gladbach hat ihn im August 2013 für zehn Jahre aus Deutschland
       ausgewiesen.
       
       Die Sanktion läuft komplett jenseits aller Instrumente der Strafverfolgung:
       B. ist weder vorbestraft noch einer Straftat angeklagt. Er lebt seit 10
       Jahren in Köln und Umgebung und hatte 2005 politisches Asyl bekommen. Im
       letzten Jahr hatte B. eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis
       beantragt. Verfassungsschutz und BKA meldeten jedoch „Sicherheitsbedenken“
       an: B. sei „Funktionär“ der PKK. Er habe sich unter anderem an einem
       Hungerstreik für die Freilassung Öcalans beteiligt, bei einer
       PKK-Veranstaltung in Hannover Anwesende aufgefordert, sich aktiv an der
       Vereinsarbeit zu beteiligen und eine Jugendgruppe geleitet.
       
       B. selbst bestritt seine Haltung zur PKK nicht: „Die Aussage, dass nach
       Ihrem Dafürhalten es sich bei der PKK um keine terroristische Vereinigung
       handelt, zeigt Ihre innere Verbundenheit zu dieser Organisation“, schreibt
       der Landrat des Kreises Bergisch-Gladbach in der Ausweisungsverfügung. Als
       Unterstützer müsse sich B. die „Gefährdung, die von dieser
       Terrororganisation ausgeht, auch persönlich zurechnen lassen.“
       
       Weil B. in der Türkei Folter droht kann die Ausweisung nicht vollstreckt
       werden. „Da mir derzeit die Möglichkeit Ihrer Entfernung aus dem
       Bundesgebiet nicht gegeben ist, schöpfe ich alle mir vom Gesetzgeber
       gegebenen Mittel aus, die von Ihnen ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit
       so gering wie möglich zu halten“, schreibt der Landrat weiter. S. muss nun
       sich täglich bei der Polizei melden und darf den Landkreis
       Bergisch-Gladbach nicht verlassen. Bei Verstößen drohen Zwangsgeld und
       Haft. Zu den Auflagen gehört auch, dass S. in einem Flüchtlingslager bei
       Rösrath leben muss, statt sich eine Wohnung nehmen zu dürfen.
       
       „So versuchen die Behörden, Kurdinnen und Kurden ihrer politischen
       Identität zu berauben, ihre Persönlichkeit zu brechen und sie von ihren
       sozialen und politischen Kontakten zu isolieren“, erklärte die kurdische
       Rechtshilfeorganisation Azadi.
       
       2 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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