# taz.de -- Aufenthaltsgesetz neu geregelt: Leichter rein, leichter raus
       
       > Das Kabinett hat beschlossen, dass gut integrierte Ausländer einfacher
       > ein Bleiberecht erhalten. Doch auch Abschiebungen sollen erleichtert
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Unterricht in Erfurt. Wer bleiben will, muss Deutsch lernen.
       
       BERLIN dpa | Bleiberecht für die einen, Abschiebung für die anderen: Die
       Bundesregierung hat umfangreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz auf den
       Weg gebracht. Ausländer, die bislang nur geduldet sind, sich aber gut
       integriert haben, sollen bessere Möglichkeiten bekommen, längerfristig in
       Deutschland zu bleiben.
       
       Auf der anderen Seite will die Regierung dafür sorgen, dass kriminelle
       Ausländer, aber auch andere Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung einfacher
       abgeschoben und mit Wiedereinreisesperren belegt werden können. Das
       Kabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf.
       
       In Deutschland leben derzeit mehr als 100.000 Geduldete - also Menschen,
       deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber
       nicht abgeschoben werden. Die Regierung will nun das Bleiberecht für
       Geduldete ausweiten, und zwar – anders als bislang – unabhängig von einem
       gesetzlichen Stichtag.
       
       Voraussetzung ist, dass jemand mindestens acht Jahre in Deutschland lebt,
       ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen und seinen Lebensunterhalt
       überwiegend selbst sichern kann. Für Jugendliche, aber auch für Menschen
       mit minderjährigen Kindern soll dies früher greifen – nach vier
       beziehungsweise sechs Jahren. Nach Schätzungen der Regierung könnten
       mehrere Zehntausend Menschen davon profitieren.
       
       ## Neuer „Ausreisegewahrsam“
       
       An anderer Stelle sind Verschärfungen geplant, und eine grundsätzliche
       Neuordnung des Ausweisungsrechts. Künftig sollen die zuständigen Stellen
       abwägen zwischen den Ausweisungsinteressen des Staates (zum Beispiel wenn
       ein Ausländer eine Straftat begeht oder einer Terrorvereinigung angehört)
       und den „Bleibeinteressen“ des Betroffenen (etwa familiäre Verhältnisse
       oder Bindungen zu Deutschland). Außerdem bekommen die Behörden mehr
       Möglichkeiten, Einreise- und Aufenthaltsverbote zu verhängen.
       
       Die Regierung beklagt Vollzugsprobleme bei der Ausweisung und Abschiebung
       von Ausländern und will diese mit den Änderungen beseitigen. Derzeit gibt
       es demnach fast 40.000 ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung. 2013 seien
       aber nur etwa 10.000 Menschen abgeschoben worden. Hinzu kamen freiwillige
       Ausreisen.
       
       Zur Abwicklung von Abschiebungen will die Regierung einen neuen
       „Ausreisegewahrsam“ einführen. Wenn eine Abschiebung anberaumt ist, der
       Betroffene aber im Verdacht steht, dass er sich dem entziehen will, soll er
       in Zukunft für maximal vier Tage in Gewahrsam genommen werden können –
       möglichst direkt im Transitbereich eines Flughafens.
       
       ## Kritik von Pro Asyl
       
       Auch die Möglichkeiten für die Anordnung von Abschiebehaft sollen
       ausgeweitet werden. Als Anhaltspunkt dafür, dass sich jemand einer
       Abschiebung entziehen will, soll etwa gelten, wenn er seine Identität
       verschleiert oder „erhebliche Geldbeträge“ an einen Schleuser gezahlt hat,
       um nach Deutschland zu gelangen. In solchen Fällen kann der Betroffene in
       Abschiebehaft landen. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisiert dies
       scharf – wie auch andere Teile der Reform.
       
       Das Innenministerium hatte bereits vor Monaten einen ersten Entwurf dazu
       vorgelegt. Seitdem lief die Ressortabstimmung. Nach Angaben aus
       Regierungskreisen ist eine Zustimmung des Bundesrates nicht nötig. Die
       Länderkammer hatte sich zuletzt gerade bei Gesetzesplänen zur Asylpolitik
       mehrfach quergestellt.
       
       3 Dec 2014
       
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