# taz.de -- Neonazis scheitern mit Verfassungsklage: Ministerin darf NPD kritisieren
       
       > Im Thüringischen Landtagswahlkampf hatte die Familienministerin die NPD
       > kritisiert. Die Neonazis klagten vor dem Verfassungsgericht – und
       > scheiterten nun.
       
 (IMG) Bild: Hatte keinen Bock auf Nazis im Parlament: Familienministerin Manuela Schwesig.
       
       KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der
       rechtsextremen NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD)
       zurückgewiesen. Die Äußerungen Schwesigs im Thüringer Wahlkampf haben
       demnach nicht die Rechte der Neonazis verletzt.
       
       „Der Antrag ist unbegründet“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am
       Dienstag in Karlsruhe. Die umstrittenen Äußerungen der SPD-Vizevorsitzenden
       in einem Interview der Thüringischen Landeszeitung seien dem politischen
       Meinungskampf zuzuordnen. Denn die Ministerin habe dafür nicht die
       Autorität ihres Amtes in Anspruch genommen.
       
       Voßkuhle warnte weiter davor, das Urteil als „Freifahrschein“ zu verstehen.
       Der Senat habe sich intensiv mit den Grenzen der Äußerungsrechte von
       Mitgliedern der Bundesregierung befasst. Minister dürfen ihr Amt demnach
       nicht dazu missbrauchen, um gegen andere Parteien im Wahlkampf Stimmung zu
       machen.
       
       „Es gilt insofern das Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf“,
       sagte Voßkuhle. Sie dürften zwar am politischen Meinungskampf teilnehmen –
       müssten dies jedoch von ihrem Amt trennen. (Az.2 BvE 2/14)
       
       16 Dec 2014
       
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