# taz.de -- Menschenrechte im Sudan missachtet: Anklage gegen Baufirma Lahmeyer?
       
       > Wegen des Vorwurfs der Vertreibung von Bauern im Sudan will die
       > Staatsanwaltschaft Frankfurt weitere Zeugen vernehmen.
       
 (IMG) Bild: Sudanesische und ausländische Touristen sehen auf den Merowe-Staudamm im nördlichen Sudan.
       
       BERLIN taz | Auch nach vier Jahren sind die Ermittlungen gegen den
       Ingenieurkonzern Lahmeyer noch nicht abgeschlossen. Das Europäische Zentrum
       für Verfassungs- und Menschenrechte ECCHR hatte 2010 Anzeige gegen
       Verantwortliche des Unternehmens erstattet.
       
       Sie wirft ihnen vor, eine Überschwemmung herbeigeführt und Bauernfamilien
       im Sudan vertrieben zu haben. Die Berliner Juristin Miriam Saage-Maaß
       forderte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main kürzlich auf, zeitnah
       Anklage gegen Lahmeyer zu erheben.
       
       Die Baufirma aus Bad Vilbel plante und überwachte den Bau des
       Merowe-Staudamms. Den Auftrag dazu bekam sie von einer sudanesischen
       Behörde. Als die Firma 2008 den Staudamm schloss, um Wasser anzustauen,
       wurden Felder und Dörfer überschwemmt.
       
       Im Ermittlungsverfahren berichteten Zeugen und Betroffene, wie schnell das
       Wasser stieg und rund 4.700 unvorbereitete Bauernfamilien von ihrem Land
       vertrieb. Sie hätten keine Chance gehabt, ihr Vieh, ihren Hausstand und
       ihre Vorräte zu retten, argumentiert das ECCHR. In vielen Fällen hätten sie
       alles verloren.
       
       Der Juristin Saage-Maß zufolge hätten die Mitarbeiter der Firma die
       Bevölkerung nicht rechtzeitig informiert. Die Familien hätten vorher
       umgesiedelt werden sollen, heißt es in der Anzeige. Mitarbeiter der Firma
       sagten dagegen aus, nicht sie seien für die Umsiedlungen verantwortlich
       gewesen, sondern die sudanesische Behörde.
       
       „Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist der Tathergang in Bezug
       auf die Überflutung im Wesentlichen aufgeklärt. Es besteht der hinreichende
       Tatverdacht, dass die Beschuldigten sich strafbar gemacht haben“, sagte
       Rechtsanwalt und ECCHR-Vorsitzender Wolfgang Kaleck. Die Staatsanwaltschaft
       Frankfurt erklärte dagegen: „Es war und ist teilweise sehr aufwendig, die
       Zeugen zu befragen, da diese sich im Ausland aufhalten. Es sollen noch
       Zeugen gehört werden.“
       
       17 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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