# taz.de -- Prozess gegen deutsche Firma Lahmeyer: Als Dörfer einfach überflutet wurden
       
       > Begehen Unternehmen im Ausland Verletzungen gegen Menschenrechte – wie
       > vor fünf Jahren im Sudan –, bekommen sie nur selten Probleme.
       
 (IMG) Bild: Hat der Ingenieurkonzern Lahmeyer den Staudamm am Nil zu schnell geschlossen? – Firmensitz in Bad Vilbel.
       
       Berlin taz | Seit fünf Jahren schleppen sich die Ermittlungen der
       Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hin. Das Verfahren vor Gericht ist
       immer noch nicht eröffnet. „Würde so etwas toleriert, wenn die Häuser von
       20.000 Deutschen ohne Vorwarnung überschwemmt worden wären?“, fragt Ali
       Askouri in seinem Brief an die Staatsanwälte.
       
       Askouri vertritt mehrere Tausend Familien des Volkes der Manasir im Sudan.
       Sie beschuldigen Verantwortliche des deutschen Ingenieurkonzerns Lahmeyer
       mit Sitz im hessischen Bad Vilbel, den Merowe-Staudamm am Nil im Jahr 2008
       so schnell geschlossen zu haben, dass die Dörfer überflutet wurden und die
       Bewohner ihr Eigentum verloren. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Chef des
       European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, hat
       deshalb Strafanzeige erstattet.
       
       Das war im Mai 2010. Seitdem mahlen die Mühlen der Justiz. Aktuelle Hürde:
       Die Staatsanwaltschaft will den ehemaligen deutschen Botschafter im Sudan
       als Zeugen vernehmen. Auch nach einem halben Jahr aber hat das Auswärtige
       Amt weder den Wohnort des Diplomaten mitgeteilt, noch eine
       Aussagegenehmigung nach Frankfurt geschickt.
       
       Warum es so lange dauert? Die Pressestelle von Außenminister Frank-Walter
       Steinmeier (SPD) gibt keinen Kommentar ab. Wie es weitergeht, ist offen.
       
       Begehen deutsche Unternehmen Menschenrechtsverletzungen im Ausland,
       bekommen sie hierzulande nur selten Probleme. Auf internationalen Druck
       muss die Bundesregierung nun allerdings aktiv werden: Die Europäische
       Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Aktionspläne für
       Wirtschaft und Menschenrechte auszuarbeiten.
       
       Am Donnerstag veranstaltet das Entwicklungsministerium (BMZ) dazu eine
       Konferenz in Berlin. Im kommenden Mai soll der Aktionsplan fertig sein.
       Existenzsichernde Löhne für die Beschäftigten in den globalen
       Textilfabriken, Arbeitszeiten nach internationalem Standard, besserer
       Schutz vor Arbeitsunfällen, Rücksichtnahme auf die Anwohner bei
       Großprojekten – das werden Bestandteile des Aktionsplans sein.
       
       Fraglich jedoch ist, wie streng die Vorschriften für die Unternehmen
       ausfallen werden. „Wir befürchten, dass es bei unverbindlichen Empfehlungen
       bleibt“, sagte Sarah Lincoln von der evangelischen Entwicklungsorganisation
       Brot für die Welt. „Stattdessen bräuchten wir gesetzliche Vorgaben. Erst
       dann fangen Unternehmen tatsächlich an, ihre Geschäftspraxis zu ändern.“
       Weder das Auswärtige Amt noch das BMZ und das Wirtschaftsministerium
       wollten sich zum Grad der geplanten Verbindlichkeit äußern.
       
       3 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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