# taz.de -- Urteil zur Erbschaftsteuer: Zentrale Punkte verfassungswidrig
       
       > War's das mit den Steuervorteilen für Unternehmen? Das
       > Bundesverfassungsgericht fordert die Bundesregierung auf, die
       > Erbschaftsteuer bis 2016 neu zu regeln.
       
 (IMG) Bild: Wird Unternehmern nicht gefallen, was die Richter verlesen.
       
       KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur
       Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Steuerprivilegien für
       Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig, urteilten
       die Richter. Sie gaben dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 Zeit für eine
       Neuregelung. Bis dahin kann das alte Recht weiter angewendet werden.
       
       „Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von
       Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen
       Sachgrund darstellen, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu
       befreien“, sagte Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Art und
       Weise sowie Ausmaß der Steuerbefreiung seien aber nicht mit dem Grundrecht
       der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren.
       
       So seien 2012 Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 Milliarden Euro
       in Anspruch genommen worden, während der Fiskus in diesem Jahr nur 4,3
       Milliarden Euro Erbschaftsteuer eingenommen habe.
       
       Nach den seit 2009 geltenden Ausnahmen können Firmenerben beim Übergang des
       Unternehmens von den Steuern teilweise oder sogar ganz befreit werden, wenn
       sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und wenn
       ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist.
       Besondere Vorteile gelten für Firmen mit bis zu 20 Angestellten.
       
       Die Richter beurteilten die Vorschriften aus mehreren Gründen als
       verfassungswidrig. So würden durch die Ausnahmen nicht nur kleinere und
       mittelständische Betriebe bevorzugt, sondern unabhängig von ihrem wahren
       Entlastungsbedarf auch Großkonzerne, hieß es unter anderem. Weiter
       missbilligte der Senat die Privilegien innerhalb der Steuerfreistellung für
       Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten sowie die Möglichkeiten, durch
       rechtliche Schlupflöcher Steuern zu vermeiden.
       
       Die Richter gestanden dem Gesetzgeber bei der Neuregelung einen
       weitreichenden Gestaltungsspielraum zu. „Es steht ihm frei, an seiner
       bisherigen Befreiungskonzeption festzuhalten und allein die beanstandeten
       Punkte zu korrigieren“, sagte Kirchhof. Er könne die Erbschaftsteuer auch
       völlig neu strukturieren. Der Erste Senat entschied über eine Vorlage des
       Bundesfinanzhofes.
       
       17 Dec 2014
       
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