# taz.de -- Klage gegen VG-Wort: Die Hälfte für die Verleger?
       
       > Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Verteilung von VG-Wort-Erlösen.
       > Ein Autor klagt auf den Anteil, der bisher den Verlagen ausgezahlt wird.
       
 (IMG) Bild: Bibliotheken zahlen eine VG-Wort-Abgabe, doch kommt nicht alles bei den Autoren an.
       
       FREIBURG taz | Es geht jedes Jahr um 60 Millionen Euro, die die
       Verwertungsgesellschaft (VG) Wort an Verlage überweist. Der
       Bundesgerichtshof verhandelte jetzt darüber, ob das Geld eigentlich den
       Autoren zusteht.
       
       Die VG Wort macht Urheberrechte immer dort geltend, wo der einzelne Autor
       überfordert wäre – gegenüber Bibliotheken, Erstellern von Pressespiegeln
       und den Produzenten von Kopiergeräten. Ihre Auftraggeber sind über 400.000
       Autoren und rund 11.000 Verlage, mit denen die VG vertraglich verbunden
       ist. Bisher gehen – je nach Textart – 30 bis 50 Prozent der Einnahmen an
       die Verlage.
       
       Dagegen klagt seit 2011 Fachautor Martin Vogel, ein renommierter Spezialist
       für das Urheberrecht. Ihm geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip: „Das
       Urheberrecht steht allein den Autoren zu, also müssen auch die Erlöse der
       VG Wort in der Regel vollständig an die Autoren gehen.“ In den ersten
       beiden Instanzen – beim Landgericht und Oberlandesgericht in München –
       bekam Vogel jeweils Recht.
       
       Die VG Wort ging dagegen in Revision zum BGH. Sie beruft sich auf ihre
       Verteilungspläne, die Teil der Verträge sind, die jeder Autor abschließt.
       „Diese Verträge verstoßen weder gegen deutsches noch gegen europäisches
       Recht“, sagt VG-Wort-Anwalt Thomas Winter.
       
       ## Warten auf den EuGH
       
       Die BGH-Richter neigten in der Verhandlung am Donnerstag zunächst eher der
       Position von Kläger Vogel zu. Sie setzten dann aber das Verfahren aus, bis
       der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem ähnlichen Fall aus Belgien eine
       Entscheidung getroffen hat. Der EuGH verhandelt bereits am 29. Januar, das
       Urteil wird dort aber erst einige Monate später verkündet.
       
       Vogel ist Einzelkämpfer und wird nicht von den Urheberverbänden
       unterstützt, die die Teilung der Einnahmen als traditionellen „Kompromiss“
       akzeptieren.
       
       18 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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