# taz.de -- Urteil im Prozess gegen Antifaschisten: Tim H. ist kein Landfriedensbrecher
       
       > Er soll bei einer Anti-Nazi-Demo zur Gewalt aufgerufen und Polizisten
       > beleidigt haben. In Dresden wurde Tim H. nun zu einer Geldstrafe
       > verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Berliner dabei war, aber das allein reicht nicht: Demo in Dresden 2011.
       
       DRESDEN taz | Das Landgericht Dresden hat das Urteil aus erster Instanz
       gegen den Berliner Antifaschisten Tim H. wegen angeblichen schweren
       Landfriedensbruchs erheblich abgemildert. Im Berufungsprozess wurde der
       38-Jährige am späten Dienstagnachmittag nach verkürzter Beweisaufnahme
       lediglich zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Die fällt mit
       4.050 Euro allerdings recht hoch aus.
       
       Vor zwei Jahren hatte das Amtsgericht noch eine Freiheitsstrafe von 22
       Monaten ohne Bewährung ausgesprochen, obschon der Mitarbeiter der
       Bundesgeschäftsstelle der Linken nicht vorbestraft war. Tim H. war
       vorgeworfen worden, bei den Demonstrationen gegen einen geplanten
       Nazi-Aufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden per Megafon zum Durchbrechen
       einer Polizeikette aufgewiegelt zu haben. Die polizeiliche Auswertung der
       Videoaufnahmen dieses gewaltsamen Durchbrechens ordnete Rufe wie „nach
       vorne!“ dem großgewachsenen Tim H. zu.
       
       Auch ein Gutachter schätzte es zu 95 Prozent als wahrscheinlich ein, dass
       es sich bei den unscharfen Bildern um Tim H. handeln könnte. Staatsanwältin
       Diana Büch blieb in ihrem Plädoyer deshalb beim Vorwurf schweren
       Landfriedensbruchs. Sie beantragte jedoch nur noch eine Bewährungsstrafe
       von acht Monaten, weil der Angeklagte bislang nicht vorbestraft ist. Die
       beiden Verteidiger wiesen mit ihrer eigenen Videoauswertung nach, dass
       mindestens fünf Personen mit Megafonen in der Menge von etwa 700
       Demonstranten anwesend waren.
       
       Insbesondere dem als Zeuge gehörten Polizeiobermeister Maik U. warfen sie
       eine Manipulation des Videomaterials vor. Wegen des gleichen Vorwurfs wird
       gegen den Beamten bereits im Zusammenhang mit dem eingestellten Prozess
       gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König ermittelt. Die Verteidigung
       verlangte Freispruch, zeigte sich nur mit einer möglichen Geldstrafe
       einverstanden, weil der Angeklagte einen Beamten als „Nazischwein“
       betitelte hatte. Während die Kette durchbrochen wurde, hatte der Polizist
       auf einen am Boden liegenden Demonstranten eingeschlagen.
       
       Dem Kurs der Verteidigung folgte das Schöffengericht unter Vorsitz von
       Richter Walter Voigt. Der Vorwurf schweren Landfriedensbruchs wurde fallen
       gelassen. „Man hat sich vorschnell auf ´den Große` eingeschossen“, sagte
       der Vorsitzende. Das zusammenfassende Polizeivideo stufte er als „praktisch
       nicht brauchbar“ ein. Verteidiger Ulrich von Klinggräff sieht mit der
       Abkehr vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs „das Hauptziel zwar
       erreicht“. Momentan werde aber noch besprochen, ob man die Geldstrafe in
       dieser Höhe akzeptiere oder in Revision gehe. Wahrscheinlich sei aber in
       dritter Instanz nicht mehr viel zu gewinnen.
       
       7 Jan 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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