# taz.de -- Adoptionsrecht in Österreich: Gewinn für Regenbogenfamilien
> Homosexuelle dürfen künftig Kinder adoptieren. Gegen dieses Recht gebe es
> keine sachliche Rechtfertigung, begründet das Verfassungsgericht seine
> Entscheidung.
(IMG) Bild: Katze, Kind und Spaß dabei: das Glück eines schwulen Vaters in Massachusetts.
WIEN dpa | Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das
Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Es gebe keine sachliche
Rechtfertigung für eine nach der sexuellen Orientierung unterscheidenden
Regelung, erklärte das Gericht am Mittwoch in Wien.
Homosexuelle Paare durften in der Alpenrepublik seit 2013 die leiblichen
Kinder eines der beiden Partner adoptieren, nicht jedoch fremde Kinder.
Dagegen hatte nun ein lesbisches Paar geklagt.
Österreich hatte die bisherige Regelung erst eingeführt, nachdem der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Land wegen des zuvor
bestehenden generellen Adoptionsverbots verurteilt hatte.
Die regierenden Sozialdemokraten (SPÖ) hatten zuletzt die Möglichkeit der
Fremdadoption für homosexuelle Paare gefordert. Die mitregierende
konservative Volkspartei (ÖVP) war dagegen. Bis Ende des Jahres soll nun
ein neues Adoptionsrecht verabschiedet werden.
14 Jan 2015
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