# taz.de -- Urteil in Frankreich: Passentzug ist „verfassungskonform“
       
       > Der französische Verfassungsrat hat ein Urteil gefällt: Demnach ist der
       > Entzug der Staatsbürgerschaft von Terror-Verurteilten rechtens.
       
 (IMG) Bild: Denkt über weitere Maßnahmen nach: Premierminister Manuel Valls
       
       PARIS afp | Wegen Terrorvergehen verurteilten Straftätern kann die
       französische Staatsbürgerschaft entzogen werden. Eine entsprechende Passage
       im Bürgerlichen Gesetzbuch Frankreichs sei „verfassungskonform“, urteilte
       der französische Verfassungsrat am Freitag in Paris. Das Gesetz erlaubt den
       Entzug des Passes bei eingebürgerten Franzosen, die wegen terroristischer
       Straftaten verurteilt wurden.
       
       Voraussetzung ist aber, dass der Verurteilte dadurch nicht staatenlos wird,
       also noch einen anderen Pass hat. Die französische Regierung hat deutlich
       gemacht, nach der islamistischen Anschlagsserie im Anti-Terror-Kampf
       verstärkt auf diese Maßnahme zurückgreifen zu wollen.
       
       Der Verfassungsrat befasste sich konkret mit dem Fall eines
       Franko-Marokkaners, der im März 2013 wegen der Bildung einer kriminellen
       Vereinigung im Zusammenhang mit einem terroristischen Vorhaben zu sieben
       Jahren Haft verurteilt worden war. Er soll junge Männer für den Kampf im
       Irak, in Afghanistan, in Somalia und in der Sahel-Zone rekrutiert haben.
       
       Der in Casablanca geborene Mann hatte 2003 neben der marokkanischen auch
       die französische Staatsbürgerschaft angenommen. Sie wurde ihm nach seiner
       Verurteilung per Dekret entzogen. Der in Haft sitzende Mann zog dagegen bis
       vor den Verfassungsrat. Sein Anwalt argumentierte, durch den
       Gesetzesartikel werde die Gleichheit zwischen gebürtigen Franzosen und
       Eingebürgerten verletzt.
       
       ## Wird die „Nationale Unwürdigkeit“ wieder eingeführt?
       
       Der Verfassungsrat erklärte dagegen, die unterschiedliche Behandlung sei
       durch das Ziel der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt und verstoße „nicht
       gegen den Grundsatz der Gleichheit“. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft
       sei als Strafe bei Terrorvergehen zudem nicht unverhältnismäßig. Ähnlich
       hatten die Verfassungshüter schon 1996 geurteilt.
       
       Über den Umgang mit gewaltbereiten Islamisten wird in Frankreich seit der
       islamistischen Anschlagsserie vor zwei Wochen mit 17 Todesopfern heftig
       diskutiert. Premierminister Manuel Valls sagte am Mittwoch, es stelle sich
       die „legitime Frage nach den Konsequenzen für diejenigen, die die Nation
       angreifen, zu der sie gehören, weil sie dort geboren oder von ihr
       aufgenommen wurden“.
       
       Für französische Islamisten ohne zweiten Pass wird derzeit diskutiert, den
       Straftatbestand der „Nationalen Unwürdigkeit“ wieder einzuführen. Diesen
       Straftatbestand gab es bislang nur während der Französischen Revolution und
       während des Zweiten Weltkriegs für Kollaborateure.
       
       Er sieht einen Entzug bürgerlicher Rechte wie das Wahlrecht oder ein Verbot
       bestimmter Berufe etwa im Staatsdienst vor. Frankreichs Ex-Staatschef
       Nicolas Sarkozy hat eine Wiedereinführung der „Nationalen Unwürdigkeit“
       vorgeschlagen, der sozialistische Premier Valls nahm dies später auf.
       
       23 Jan 2015
       
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