# taz.de -- Körperwelten-Ausstellung in Berlin: Bezirk will über Leichen gehen
       
       > Mitte kämpft weiter juristisch gegen die umstrittene Ausstellung mit
       > plastinierten Toten. Die Schau am Fernsehturm soll Mitte Februar
       > eröffnen.
       
 (IMG) Bild: Ein Blick in die Zukunft: So könnten die Leichen aussehen am Alex.
       
       Knapp zwei Wochen vor der geplanten Eröffnung des „Menschen Museum“ im
       Fernsehturm am Alexanderplatz hofft der Bezirk Mitte, die Dauerausstellung
       des Leichenplastinator Gunther von Hagens doch noch verhindern zu können.
       Man habe am 23. Januar Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
       eingelegt und hoffe nun auf eine zügige Entscheidung des
       Oberverwaltungsgerichts, erklärte Bezirksbürgermeister Christian Hanke am
       Donnerstag.
       
       Um zu verhindern, dass das Museum vor einer Entscheidung der Richter
       eröffnet, habe man eine Unterlassungsverfügung beantragt inklusive
       Zwangsgeld von 10.000 Euro für jeden Tag, den die Leichen gezeigt werden,
       sagte der SPD-Politiker. Dagegen haben die Initiatoren des Museums
       Widerspruch eingelegt. „Wenn wir auch in dieser Sache unterliegen, steht
       einer – zumindest vorläufigen – Eröffnung der Ausstellung nichts entgegen“,
       gab Hanke zu.
       
       Im Dezember hatte das Verwaltungsgericht geurteilt, dass der Bezirk die
       Ausstellung nicht mit Verweis auf das Bestattungsgesetz verbieten könne.
       Der Bezirk hält die Begründung des Gerichts „nicht für überzeugend“, so
       Hanke. Das Gericht hatte erklärt, das Bestattungsgesetz aus den 70er Jahren
       habe das Verfahren der Plastination noch nicht gekannt, daher würden
       plastinierte Leichen damit gar nicht erfasst. Außerdem seien solche Körper
       nicht bestattungsfähig, da sie nicht verwesen.
       
       ## Die selben Argumente
       
       „Wir bleiben bei unserer Argumentation, dass es sich bei plastinierten
       Leichen um Leichen handelt“, sagte Hanke. Und das Bestattungsgesetz
       beschreibe sehr genau, unter welchen Voraussetzungen Leichen ausgestellt
       werden dürfen. Die „Körperwelten“ fielen nicht darunter, da sie weder
       wissenschaftlich noch der gesundheitspolitischen Aufklärung dienlich seien.
       
       Die Initiatoren des Museums gehen unterdessen davon aus, dass schon in den
       kommenden Tagen über ihren Widerspruch entschieden wird und sie wie geplant
       am 18. Februar eröffnen können. „Es befremdet mich, dass der
       Bezirksbürgermeister das Urteil des Verwaltungsgerichts ignoriert und seine
       Untersagungsverfügung damit begründet, er halte an seiner gegenteiligen
       Rechtsauffassung fest“, sagte Gunther von Hagens. Die Ausstellungsmacher
       argumentieren, es hätten bereits mehrere Gerichte festgestellt, dass die
       Präsentation plastinierter Körper nicht genehmigungspflichtig sei.
       
       5 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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