# taz.de -- Gericht über Wahlrecht in Großbritannien: Häftlinge müssen wählen dürfen
       
       > Großbritannien muss seinen Häftlingen erlauben, wählen zu gehen. Das geht
       > aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshof von Dienstag hervor.
       
 (IMG) Bild: Das Wahlrecht soll nur in Ausnahmefällen entzogen werden; nicht generell bei Gefängnisinsassen.
       
       STRASSBURG/LONDON dpa | Großbritannien verletzt mit dem pauschalen Entzug
       des Wahlrechts die Menschenrechte von Gefängnisinsassen. Der Europäische
       Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab am Dienstag 1.015
       britischen Häftlingen recht, denen bei verschiedenen Wahlen zwischen 2009
       und 2011 der Gang an die Urne verweigert worden war.
       
       Forderungen der Häftlinge auf Entschädigung wies das Gericht zurück. Der
       automatische Entzug des Wahlrechts verstoße gegen das Grundrecht auf freie
       Wahlen, hieß es in Urteil, gegen das keine Berufung möglich ist.
       
       Eine Überraschung ist die Entscheidung nicht: Schon 2005 hat der EGMR die
       Briten gerügt, weil Strafgefangene nicht wählen dürfen, auch wenn sie keine
       schweren Verbrechen begangen haben. Eine Ausnahme gilt nur für Menschen in
       Untersuchungshaft. Bislang weigert sich London trotz wiederholter Mahnungen
       und Urteilssprüche, die Straßburger Urteilssprüche umzusetzen.
       
       In Deutschland kann das Wahlrecht durch richterlichen Beschluss aberkannt
       werden. Dies ist in der Regel nur bei sehr schweren Verbrechen der Fall.
       Entmündigte Personen dürfen ebenfalls nicht wählen. Der Entzug des
       Wahlrechts stellt in jedem Fall einen Ausnahmefall dar.
       
       10 Feb 2015
       
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