# taz.de -- Verfassungsschutz und NSU-Mord: „Bitte nicht vorbeifahren“
       
       > Es gibt neue Indizien für Mitwisserschaft der Verfassungsschützer beim
       > NSU-Mord in Kassel. Die Grünen-Spitze drängt auf Aufklärung in Hessen.
       
 (IMG) Bild: Das Internet-Café in dem Halit Yozgat in Kassel ermordet wurde
       
       BERLIN taz | Neu ist der Verdacht nicht. Er steht im Raum, seit herauskam,
       dass der Verfassungsschützer Andreas T. beim Mord an dem 21 Jahre alten
       Internetcafé-Besitzer Halit Yozgat in Kassel am Tatort war. Konnte das
       wirklich nur ein irrer Zufall gewesen sein?
       
       Die zuständigen Behörden in Hessen haben diese brisante Frage stets klar
       bejaht – die Nebenklage wies auf Widersprüche hin. Nun aber sind die
       Anwälte der Familie Yozgat auf neue Indizien gestoßen, die auf eine
       Verstrickung des hessischen Verfassungsschutzes hindeuten. Einen
       entsprechenden Bericht der Welt bestätigte der Nebenklage-Anwalt Alexander
       Kienzle der taz.
       
       Demnach fiel den Nebenklagevertretern auf: Die schriftlichen Protokolle der
       polizeilichen Telefonüberwachung bei Andreas T. in den Wochen nach dem Mord
       waren unvollständig. Vor allem ein Telefonat des Geheimschutzbeauftragten
       des hessischen Verfassungsschutzes mit Andreas T. elektrisierte die
       Anwälte. In einem Beweisantrag, der der taz vorliegt, zitieren sie das
       Gespräch rund vier Wochen nach dem Mord. Darin bereitet der Beamte seinen
       Kollegen Andreas T. auf die Vernehmung durch die Polizei vor.
       
       Das Gespräch beginnt mit einer freundlichen Begrüßung, dann belehrt der
       Geheimschutzbeauftragte den Kollegen unvermittelt: „Ich sage ja jedem: Wenn
       er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren. – Ja,
       es ist: Sch … Ja, wie sieht’s bei Ihnen aus, wie fühlen Sie sich?“
       Schließlich rät er seinem Mitstreiter noch: „So nah wie möglich an der
       Wahrheit bleiben.“
       
       ## „Konkrete Kenntnisse von der Tat“
       
       War Verfassungsschützer Andreas T. etwa doch nicht zufällig am Tatort? Die
       Nebenklage-Anwälte werten das Telefonat jedenfalls als Indiz dafür, dass
       Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes „bereits vor dem Mord an
       Halit Yozgat konkrete Kenntnisse von der geplanten Tat, der Tatzeit, dem
       Tatort, dem Tatopfer und den Tätern hatten“. Schließlich habe Andreas T.
       dem Anrufer nicht widersprochen. Ihre Vermutung: Der hessische
       Verfassungsschutz hätte nicht nur den Mord an Yozgat, sondern auch jenen an
       der Polizistin Michèle Kiesewetter verhindern können, wenn er alle
       Informationen weitergegeben hätte.
       
       Nachdem die hessischen Grünen zunächst nicht einmal für den
       NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag gestimmt hatten, wächst nun der Druck
       aus der eigenen Partei: „Der NSU-Untersuchungsausschuss in Hessen muss
       lückenlos aufklären. Ohne Tabus“, forderte Grünen-Chef Cem Özdemir am
       Sonntag auf Facebook.
       
       Der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz sprach von einem
       „verheerenden“ Bild für den hessischen Verfassungsschutz. „Bei einer
       solchen Indizienlage muss alles für eine rückhaltlose Aufklärung getan
       werden“, sagte er der taz. Das sei „eine Selbstverständlichkeit“, ganz egal
       für welche Koalition – „natürlich auch für Schwarz-Grün“.
       
       22 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Astrid Geisler
       
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