# taz.de -- Bayerische Islamistin: Kalaschnikows und Katzen
       
       > Eine 30-jährige Deutsche nahm ihre zwei kleinen Kinder mit nach Syrien.
       > Vor Gericht weist sie den Vorwurf zurück, sie in Lebensgefahr gebracht zu
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagte im Landgericht München
       
       MÜNCHEN taz | Ihre eine Tochter war sieben, ihre andere drei Jahre alt, als
       Andrea B. sie nach Syrien mitnahm. Sie lebten dort nahe der
       syrisch-türkischen Grenze. Am Abend erzitterte der Boden von Bomben. Die
       Dreijährige posierte mit einer Kalaschnikow um den Hals vor der Kamera.
       
       So erzählt es ihre Mutter an diesem Mittwoch vor dem Landgericht München.
       Andrea B. wird vorgeworfen, ihre Kinder in Lebensgefahr gebracht zu haben.
       Außerdem soll sie im Umgang mit Waffen geschult und fest entschlossen
       gewesen sein, diese gegen syrische Regierungstruppen einzusetzen.
       
       In Handschellen betritt B. den Saal, eine kleine Frau, ganz in Schwarz,
       langer Rock, zugeknöpfte Bluse. Ein türkises Kopftuch umspannt ihr Gesicht.
       Die 30-jährige Verkäuferin ist in Halle geboren, 2009 ließ sie sich
       katholisch taufen, 2012 wechselte sie zum Islam. Auf Videos sah sie, wie
       Muslime auch in Syrien terrorisiert wurden. „Ich fühlte mich verpflichtet,
       anderen zu helfen“, sagt sie. Im Internet lernte sie ein Ehepaar kennen,
       das sie nach Syrien einlud. Um dort versorgt zu sein, wurde sie zur
       Zweitfrau eines Mannes, der der islamistischen Al-Nusra-Front angehörte.
       
       B. spricht leise mit dünner Stimme. Den Vorwurf, sie hätte Soldaten des
       Assad-Regimes töten wollen, weist sie zurück, genau wie den, das Leben
       ihrer Töchter gefährdet zu haben. Die hätten in Syrien mit den
       Nachbarskindern gespielt, die Bomben nicht gehört. „Sie haben niemals
       Gefahr empfunden“, sagt B. Das Sorgerecht wurde ihr inzwischen entzogen,
       die Kinder leben mit ihrem Vater. In psychologischer Betreuung sind sie
       nicht. Der Vater sagt vor Gericht: „Die haben gar nichts mitgekriegt.“ Ihre
       Großmutter sagt, die Kinder hätten ihr erzählt, „wie schön es dort war mit
       den vielen Katzen“.
       
       ## Dann kam das Chaos
       
       Heile Welt in Syrien? B. erzählt, sie habe ihre Töchter nicht in die Schule
       geschickt, weil sie Angst hatte, dass sie entführt werden. Immer wieder
       mussten sie umziehen, weil es zu gefährlich wurde. Als B. mitbekam, wie der
       Islamische Staat eine Familie ermordete, ging sie wieder zurück nach
       Deutschland. „Wir wollten unser Leben nicht riskieren“, sagt sie. Sie habe
       nur „humanitäre Hilfe“ leisten wollen. Als dann das „Chaos“ ausbrach, sei
       es wie eine Seifenblase gewesen, die „zerplatzt“. „Sie können doch nicht
       davon ausgehen, dass dort alles Friede, Freude, Eierkuchen ist“, herrscht
       sie die Staatsanwältin an.
       
       Und die Fotos, auf dem die Kinder mit den Waffen spielen? „Ist das normal,
       dass ein Kind, das noch Windeln hinten drin hat, von der Mutter noch
       bestärkt wird: Schau mal schön in die Kamera, gleich kommt das Vögelchen?“,
       fragt der Richter. „In dem Moment hab ich mir nichts dabei gedacht, aber es
       war verkehrt“, sagt B. Die Kinder hätten keinen Zugang zu der Waffe gehabt,
       die in der Küche hing. Die Munition sei separat gelagert gewesen. „Dort ist
       es so, dass jeder eine Waffe hat. Es ist nicht so, dass man jemand töten
       möchte“, sagt sie.
       
       Auch das glaubt ihr der Richter nicht und zitiert eine Nachricht von ihrem
       Handy: „Wenn die Ungläubigen kommen schieß ich ihnen mit der Kalaschnikow
       den Kopf ab.“ „Klingt schon so, als wären sie bereit gewesen“, sagt der
       Richter. Eine JVA-Mitarbeiterin sagt aus, B. hätte den Wunsch geäußert,
       „als Märtyrerin zu sterben“.
       
       Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass B. in Syrien kämpfen wollte und
       ihre Kinder in Gefahr brachte. Der Anwalt von B. sagt, die Waffen seien nur
       für den Notfall gewesen. B. habe sich nicht im Kriegsgebiet aufgehalten und
       damit auch ihre Kinder nicht in Gefahr gebracht. Die Staatsanwaltschaft
       forderte drei Jahre Haft, ihr Verteidiger zwei. Der Richter verhängte eine
       Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
       
       25 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lisa Schnell
       
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