# taz.de -- Kopftuchverbot bei Abercrombie & Fitch: Job ist keine „glaubensfreie Zone“
       
       > Samantha Elauf verklagte den Modehersteller Abercrombie & Fitch. Dieser
       > wollte sie wegen ihres Kopftuchs nicht einstellen. Nun liegt der Fall
       > beim Supreme Court.
       
 (IMG) Bild: Dass Samantha Elauf wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt wurde, hat Abercrombie & Fitch bestätigt.
       
       WASHINGTON kna | Samantha Elauf beeindruckte die Managerin des Kinderladens
       des Modeherstellers Abercrombie & Fitch. Die 17-Jährige schien eine ideale
       Besetzung für die offene Stelle in einer Shopping Mall von Tulsa im
       US-Bundesstaat Oklahoma zu sein. Nach Rücksprache mit einer Vorgesetzten
       änderte sie dann aber ihre Meinung. Der Grund? Die Muslima trug einen
       sogenannten Hidschab – ein Kopftuch, das gegen die Kleiderordnung der
       hippen Marke verstieß.
       
       Abercrombie & Fitch bestreitet nicht, dass Elauf die Stelle wegen ihres
       Kopftuchs nicht erhielt. Trotzdem besteht das Unternehmen darauf, das junge
       Frau damit nicht diskriminiert zu haben. Genau um diese Frage geht es vor
       dem Supreme Court der USA, der am Mittwoch Argumente in dem Fall „EEOC v.
       Abercrombie & Fitch“ anhörte. EEOC steht für die US-Behörde [1][Equal
       Employment Opportunity Commission], die über Diskriminierung in der
       Arbeitswelt wacht. Sie vertritt Elauf, seit diese Klage gegen den
       Modekonzern eingereicht hat.
       
       Der Vorfall in Tulsa ereignete sich bereits 2008 und ging durch
       verschiedene Klageinstanzen bis vor den Supreme Court. In der ersten
       Instanz entschied ein Bundesgericht zu Gunsten Elaufs und sprach ihr 2011
       eine Schadenersatzzahlung von 20.000 US-Dollar (Tageskurs 17.600 Euro) zu.
       Zwei Jahre später kassierte ein Berufungsgericht das Urteil und stellte
       sich auf die Seite des Unternehmens. Zur Begründung hieß es, Abercrombie &
       Fitch könne wegen seiner Kleidungsvorgaben keine Diskriminierung
       vorgeworfen werden.
       
       Gerichtsbeobachter machten am Mittwoch in den Fragen der Verfassungsrichter
       eine Tendenz aus, die aus ihrer Sicht auf Sympathien für die Klägerin
       hindeuteten. Das Gesetz schreibe nicht vor, Leute zu schützen, die einfach
       nur eine Baseball-Kappe tragen wollten, erklärte etwa Richterin Ruth Bader
       Ginsburg bei der Anhörung, „aber es verlangt, religiöse Praktiken zu
       berücksichtigen“.
       
       ## Religiöse Diskriminierung
       
       Richterin Elena Kagan klopfte ihrerseits das Argument des Modeherstellers
       ab, demzufolge es nicht Aufgabe des Arbeitgebers sei, in „merkwürdige
       Gespräche“ über religiöse Praktiken der Bewerber einzutauchen. Die
       Richterin bewertete diese Aussage als bedenklich.
       
       Daniel Mach von der US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU betonte
       nach der Anhörung, es sei offenkundig gewesen, „dass viele Mitglieder des
       Gerichts Sympathien für die Position der EEOC und Elaufs hatten“. Aus Sicht
       seiner Organisation handelt es sich „um einen klaren Fall religiöser
       Diskriminierung“.
       
       So sehen es auch zahlreiche muslimische, christliche und jüdische
       Organisationen, die sich hinter die Klägerin stellen. Die Position des
       Modeherstellers hingegen findet Unterstützung von
       Wirtschaftsorganisationen, aber auch von Stadtregierungen und
       Bundesstaaten, die weitere Diskriminierungsklagen fürchten.
       
       ## Eine Grundsatzentscheidung
       
       Aus Sicht des Juristen Richard Garnett von der katholischen Notre Dame
       Universität in Indiana wäre es bedenklich, wenn die Richter dem Argument
       Abercrombie & Fitchs folgen würden. Dadurch würde unterstellt, dass
       Religion eine „rein private Angelegenheit“ und der Arbeitsplatz eine
       „glaubensfreie Zone“ sei, so Garnett.
       
       Die inzwischen 24-jährige Klägerin erklärte nach der Anhörung, niemand habe
       ihr vor der Bewerbung bei Abercrombie & Fitch gesagt, sie brauche es gar
       nicht erst zu versuchen, weil sie ein Kopftuch trage. Zu erfahren, dass sie
       aufgrund ihres Hidschabs nicht eingestellt worden sei, habe sie schockiert.
       Mit ihrer Klage setze sie sich nicht nur für sich selbst ein, „sondern für
       alle, die auch während der Arbeit zu ihrem Glauben stehen wollen“.
       
       Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, was schwerer wiegt: das Recht
       der Klägerin, ein Kopftuch zu tragen, ohne benachteiligt zu werden, oder
       das des Unternehmens, seine Produkte unter bestimmten Richtlinien
       anzubieten. Mit einer Entscheidung wird Ende Juni gerechnet. Während
       Abercrombie & Fitch vor Gericht versucht, die Klage Elaufs abzuwehren, hat
       der Modekonzern in der Geschäftspraxis bereits Konsequenzen gezogen: Die
       Kopftuch-Politik ist nicht mehr in Kraft.
       
       26 Feb 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.eeoc.gov/
       
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