# taz.de -- Urteil des Kunstrückgabebeirats: Beethoven bleibt in Wien
       
       > Von den Nazis geraubt, dann restituiert: Ein Kunstrückgabebeirat in Wien
       > entschied nun über Gustav Klimts Beethoven-Fries.
       
 (IMG) Bild: Besucher schauen sich den Beethovenfries in der Wiener Secession an.
       
       WIEN taz | Der Beethovenfries bleibt in Wien. Das berühmte, von Gustav
       Klimt für eine große Beethoven-Ausstellung 1902 geschaffene Wandgemälde
       wurde dem jüdischen Eigentümer nicht abgepresst, urteilte am Freitag der
       Kunstrückgabebeirat in Wien. Dieses aus acht unabhängigen Expertinnen und
       Experten zusammengesetzte Gremium entschied einstimmig zugunsten der
       Republik, wies aber darauf hin, dass sich die österreichischen Behörden
       nach 1945 gegenüber der Eigentümerfamilie Lederer „in schäbiger Weise
       verhalten hat“.
       
       Der 34 Meter lange Bilderzyklus ziert die Wände eines Untergeschosses in
       der Wiener Secession. Für diese Räume wurde er einst auch geschaffen.
       Clemens Jabloner, der Vorsitzende des Kunstrückgabebeirats, betonte, dass
       dieser Fall besonders kompliziert gewesen sei. Das war er in der Tat.
       
       Der Fries, der als ein Hauptwerk des Jugendstils gilt, war von den Nazis
       geraubt und nach dem Krieg an die Familie Lederer restituiert worden. Dann
       wurde er – auf Wunsch des Eigentümers – unter Denkmalschutz gestellt und
       damit mit einem Ausfuhrverbot belegt. Die Ansprüche der Erben von Erich
       Lederer hingen jetzt von der Beurteilung ab, ob dieses Ausfuhrverbot von
       der Republik als Druckmittel benutzt wurde gegen Erich Lederer.
       
       ## Den Eigentümer genervt
       
       Unbestritten ist, dass das in den Nachkriegsjahren der Fall war. Der
       amtlichen Korrespondenz ist zu entnehmen, dass Erich Lederer so lange
       genervt werden sollte, bis er einem Verzicht auf seine Ansprüche zustimmte.
       Lederer lebte in der Schweiz. Das Ausfuhrverbot war auch 1972 noch
       aufrecht, als der sozialdemokratische Bundeskanzler Bruno Kreisky einen
       Vorstoß unternahm, den Fries zu einem fairen Preis anzukaufen.
       
       Es wurden mehrere Gutachten eingeholt, die den Wert des Kunstwerks auf fünf
       bis 25 Millionen Schilling schätzten. Man einigte sich schließlich auf eine
       Million US-Dollar – umgerechnet 15 Millionen Schilling. Wolf Frühauf,
       damals Sektionschef im Wissenschaftsministerium, erinnert sich an
       „Gespräche in einer heiteren und entspannten, ja geradezu amikalen
       Atmosphäre“, als er Ministerin Hertha Firnberg bei einem Besuch bei Lederer
       in Genf begleitete.
       
       Der Schweizer Anwalt Marc Weber, der einen Teil der Erbengemeinschaft
       vertritt, findet die Entscheidung „juristisch nicht haltbar“. Nachprüfbar
       ist die Begründung nicht, da die Beratungen und das Aktenstudium
       vertraulich stattfanden und nicht im Detail veröffentlicht werden.
       
       Eine Berufungsmöglichkeit in Österreich gibt es nicht. Weber will sich
       daher an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden und
       allenfalls sein Glück an einem Gericht in den USA versuchen.
       
       8 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Leonhard
       
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