# taz.de -- Prozess gegen Haasenburg-Erzieher: Bisher Schweigen
       
       > Die Haasenburg-Heime sind seit mehr als einem Jahr geschlossen. Wegen des
       > Vorwurfs der Körperverletzung kommt nun einer der Erzieher vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Der Saal 5 im Amtsgericht Lübben Ende Januar
       
       LÜBBEN dpa | Mehr als ein Jahr nach Schließung der Brandenburger
       Haasenburg-Heime versucht die Justiz noch immer Misshandlungsvorwürfe zu
       klären. An diesem Dienstag (24. März) muss sich ein ehemaliger Erzieher
       wegen Körperverletzung in Lübben vor Gericht verantworten. Der Angeklagte
       soll im Dezember 2012 einen damals 16-Jährigen dreimal ins Gesicht und auf
       den Kopf geschlagen haben.
       
       Bislang habe sich der Erzieher, der damals 24 Jahre alt war, nicht zu den
       Vorwürfen geäußert, sagte der Sprecher des Amtsgerichts Lübben, Holger
       Staudler. Zunächst sei nur ein Tag für den Prozess eingeplant. Neben dem
       betroffenen Jugendlichen sollen drei weitere Zeugen gehört werden, alles
       ehemalige Mitarbeiter des Heimes.
       
       Die damalige Jugendministerin Martina Münch (SPD) hatte der Haasenburg GmbH
       im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entziehen lassen. In ihren drei
       Brandenburger Heimen hatten Jugendämter aus ganz Deutschland schwer
       erziehbare Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Staatsanwaltschaft
       Cottbus prüft in mehr als 50 Verfahren Vorwürfe, wonach Erzieher und
       Betreiber Schutzbefohlene misshandelt haben sollen. Zudem untersucht die
       Staatsanwaltschaft, ob die Betreiber falsch abgerechnet haben.
       
       Inzwischen seien fast alle Unterlagen gesichtet worden, sagte
       Behördensprecherin Petra Hertwig. „Nun müssen wir schauen, wie die Sache
       rechtlich zu bewerten ist.“ Die Ermittlungen seien kompliziert, die
       Befragungen von Zeugen aufwendig. Teils seien sie nicht mehr für die
       Ermittler greifbar, weil sie sich inzwischen beispielsweise in
       medizinischen Einrichtungen befänden. Andere hätten ihre Aussagen geändert.
       
       ## Der Heimbetreiber wehrt sich
       
       Insgesamt drei Anklagen hat die Behörde bislang erhoben. Mehr als ein
       Dutzend Verfahren wurden bislang eingestellt. Im Januar hatte das
       Amtsgericht Lübben ein erstes Urteil gesprochen. Ein ehemaliger Erzieher
       erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen sexuellen
       Missbrauchs einer damals 15-Jährigen.
       
       Der Heimbetreiber weist die Misshandlungsvorwürfe zurück und wehrt sich
       juristisch dagegen – im Eilverfahren ohne Erfolg. Das
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte im Mai 2014 den
       Entzug der Betriebsgenehmigung als rechtens bewertet. Dagegen hatte die
       Haasenburg jedoch Widerspruch eingelegt. Inzwischen liegt der
       Widerspruchsbescheid des Ministeriums vor, so dass das Cottbuser
       Verwaltungsgericht die Klage prüfen kann. Einen Termin dafür gebe es jedoch
       noch nicht, sagte Sprecher Gregor Nocon.
       
       22 Mar 2015
       
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