# taz.de -- Prozess gegen Polizisten: Gepfefferte Strafe für Lügner
       
       > Ein Polizist wurde wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt. Er wollte
       > einen Kollegen decken, der am 1. Mai 2014 einen Unbeteiligten mit
       > Pfefferspray attackiert hatte.
       
 (IMG) Bild: Okay: Auch die Gegenseite war nicht zimperlich. Mit dem fraglichen Pfeffersprayeinsatz hatte diese Flasche aber nichts zu tun.
       
       Zehn Sekunden nur dauert das Video, doch die haben es in sich: Eine
       Aufnahme vom 1. Mai im vergangenen Jahr zeigt eine Szene am Kottbusser Tor,
       ein paar Schaulustige stehen neben einer Gruppe Polizisten. Plötzlich zieht
       einer von ihnen sein Pfefferspraygerät und sprüht einem der Umstehenden
       direkt ins Gesicht – ohne einen erkennbaren Anlass und ohne vorherige
       Kommunikation. Das Video sorgt für Empörung, der Sprüher wird schließlich
       von seinem Hundertschaftsführer angezeigt.
       
       Der Beschuldigte selbst sagt aus, er sei im Vorfeld angepöbelt und
       angegriffen worden. Diese Darstellung wird durch die fast identische
       Aussage von Thomas G., einem zweiten Polizisten, bestätigt, der ebenfalls
       gesehen haben will, dass das Opfer des Pfefferspray-Angriffs vorher die
       Polizei angepöbelt habe.
       
       Doch das war offenbar gelogen: Am Mittwoch wurde G. vor dem Kriminalgericht
       zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 70 Euro, insgesamt 6.300 Euro,
       verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass G. sich nicht bloß
       falsch erinnere, sondern bewusst und vorsätzlich eine falsche Aussage
       gemacht habe, um seinen Kollegen zu schützen. Damit folgte das Gericht der
       Auffassung und dem vorgeschlagenen Strafmaß der Staatsanwaltschaft.
       
       In dem Prozess gegen seinen Kollegen hatte G. ausgesagt, das Opfer sei mit
       zwei anderen Männern immer wieder in Richtung der Polizeibeamten
       gesprungen, die drei hätten in bayerischem Dialekt die Polizisten
       angepöbelt. Davon ist in dem Video jedoch nichts zu sehen: Das Opfer steht
       unbeteiligt da und hält Händchen mit seiner Freundin – Bayerisch spricht
       auch niemand.
       
       Im Prozess gegen den Sprüher, Gruppenführer in der Einsatzhundertschaft der
       Kreuzberger Direktion 5, wog die Beweislast des Videos dann auch schwerer
       als die deckungsgleichen Aussagen der beiden Polizisten: Im Juni wurde er
       wegen Körperverletzung im Amt zu einer auf drei Jahre ausgesetzten
       Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt.
       
       ## Verwechslung ausgeschlossen
       
       Thomas G. aber blieb trotzdem bei seiner Aussage – und wurde ebenfalls
       angezeigt: Strafvereitelung im Amt lautet der Straftatbestand, schließlich
       hätte die Falschaussage ohne den Videobeweis zu einem Freispruch führen
       können.
       
       Eine Verwechslung sei ausgeschlossen, so die Richterin in ihrer
       Urteilsbegründung. Schließlich habe es in dieser Situation nur diesen einen
       Pfefferspray-Einsatz gegeben. „Dass Sie Wochen nach der Tat eine Aussage
       gemacht haben, die praktisch den gleichen Wortlaut wie die ihres Kollegen
       hatte, war, vorsichtig formuliert, nicht sehr überzeugend“, sagt die
       Richterin. Thomas G. habe ausreichend Gelegenheit gehabt, sich von seiner
       Aussage zu distanzieren, schließlich habe auch sein Kollege mittlerweile
       eingeräumt, das Geschehen könne sich vielleicht doch etwas anders
       zugetragen haben. Besonders schwer wiege, dass durch die Falschaussage „das
       Vertrauen der Bevölkerung in Polizeibeamte erschüttert“ werde.
       
       „Wir kamen gerade vom Myfest und wollten nur mal ein bisschen gucken“, sagt
       der Mann, der die Pfefferspray-Attacke abbekommen hatte. Er habe nach dem
       Angriff 20 Minuten nichts sehen können und noch Tage danach Augen- und
       Atemwegsprobleme gehabt, wie ein Attest bestätigt. Er wurde in beiden
       Prozessen ebenso gehört wie der Mann, der die Szene gefilmt hatte, ein
       Berliner Fotografie-Professor, der nach eigener Aussage nur seine neue
       Handykamera testen wollte.
       
       Die Verurteilungen begrüße er, sagt der Filmer gegenüber der taz. „Ich war
       schockiert über das, was ich da gesehen habe, und gleichzeitig froh, dass
       ich mit dem Video für einen Beweis gesorgt hatte – zum Glück hat das auch
       für eine Verurteilung gereicht.“
       
       25 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malene Gürgen
       
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