# taz.de -- Bluttest für Schwangere: Mehr Transparenz bei Praena-Test
       
       > Vorerst soll der umstritten Pränataltest zur Erkennung des Downsyndroms
       > eingesetzt werden. Weitere Krankheitsbilder könnten aber folgen.
       
 (IMG) Bild: Blutuntersuchung bei Lifecodexx in Konstanz.
       
       BERLIN taz | Es ist nur ein kleiner Piekser und 20 Milliliter Blut, das
       künftig darüber entscheiden könnte, ob ein Kind zur Welt kommt. Die
       Konstanzer Firma Lifecodexx verspricht mit einem routinemäßigen Bluttest
       die Sicherheit, Embryonen mit Downsyndrom zu erkennen.
       
       Derzeit liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ein Antrag vor, eine
       Erprobungsrichtlinie zu entwickeln, auf deren Grundlage der Nutzen des
       sogenannten Praena-Tests wissenschaftlich überprüft wird. Der
       Bundesausschuss entscheidet darüber, was von der Gesetzlichen Krankenkasse
       bezahlt werden muss.
       
       Vorgesehen ist der Bluttest, der lediglich als Medizinprodukt gilt, vorerst
       nur für Trisomie 21, also das Downsyndrom, andere Krankheitsbilder könnten
       jedoch miteinbezogen werden. Mit dem Bluttest kann außerdem vor Ablauf der
       zwölften Schwangerschaftswoche das Geschlecht des Kindes festgestellt
       werden.
       
       Der Bluttest ist aufgrund seiner selektiven behindertenfeindlichen Wirkung
       umstritten. Zudem wird befürchtet, dass sich mit seiner routinemäßigen
       Anwendung der Druck auf die Frauen erhöht, ein „perfektes“ Kind zu bekommen
       und im Falle einer diagnostizierten Fehlentwicklung die Schwangerschaft
       abzubrechen. Um das Zulassungsverfahren, das sich derzeit hinter den
       verschlossenen Türen des G-BA abspielt, transparenter zu machen, haben
       einige Bundestagsabgeordnete aus allen Fraktionen eine kleine Anfrage an
       die Bundesregierung gerichtet, um Auskunft über die Konsequenzen nach
       Zulassung des Bluttests zu erhalten.
       
       Die Bundesregierung insistiert in ihrer nun vorliegenden Antwort darauf,
       das in dem 2009 verabschiedeten Gendiagnostikgesetz eine verbindliche
       Beratung vor und nach einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung
       festgeschrieben ist, um die Gefahr von Diskriminierung zu verhindern und
       dem Recht auf Kenntnis oder Nichtwissen zu entsprechen. Einen Unterschied
       zwischen invasiven und nichtinvasiven Untersuchungsmethoden vermag sie
       nicht zu erkennen, obwohl die Hürde, ihn anzuwenden beim Bluttest viel
       niedriger ist.
       
       ## Keine Daten vorhanden
       
       Gleichzeitig macht die Antwort deutlich, dass es in der Bundesrepublik
       überhaupt keine Daten über die Entwicklung von Geburten von Kindern mit
       Downsyndrom beziehungsweise entsprechenden Schwangerschaftsabbrüchen gibt
       und sich mögliche Trends damit weder ablesen noch gegebenenfalls
       korrigieren lassen. Ebenso wenig ist über das derzeitige Geschehen bei der
       genetischen Beratung – Umfang, Nichtinanspruchnahme und Dauer der
       Bedenkzeit – bekannt.
       
       Im Hinblick auf die frühzeitige Feststellung des Geschlechts und die Gefahr
       dadurch motivierter Schwangerschaftsabbrüche verweist die Bundesregierung
       auf den Arztvorbehalt und ihr Vertrauen in die Ärzteschaft. Allerdings ist
       nach dem Gendiagnostikgesetz die Mitteilung des Geschlechts derzeit zwar
       rechtswidrig, bleibt aber straffrei.
       
       Der G-BA sieht sich von der öffentlichen Diskussion mittlerweile
       herausgefordert und hat angekündigt, den Deutschen Ethikrat beratend
       einbeziehen zu wollen. Die grüne Abgeordnete Corinna Rüffer regt an, beim
       G-BA eine Ethikkommission einzurichten, um sicherzustellen, dass auch bei
       Medizinprodukten ethische Fragen berücksichtigt werden.
       
       16 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Baureithel
       
       ## TAGS
       
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 (DIR) Behinderung
       
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